Inhalt:
Standesamtliche Trauung
- Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
- Trauzeuginnen und Trauzeugen
- Ort der Trauung
- Ablauf der Trauung
Allgemeines zur standesamtlichen Trauung
In Österreich wird die Ehe dadurch geschlossen, dass die Verlobten vor der Standesbeamtin oder dem Standesbeamten persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit erklären, die Ehe miteinander eingehen zu wollen. Konkret wird die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Verlobten in Gegenwart von zwei Zeugen einzeln und nacheinander fragen, ob sie die Ehe miteinander eingehen wollen, und nach Bejahung der Frage aussprechen, dass sie rechtmäßig verbundene Eheleute sind.
Konfessionelle Trauungen haben vor der Behörde keine Rechtsgültigkeit.
Hinweis: Durch die Eheschließung werden gemeinsame uneheliche Kinder legitimiert, d.h. sie werden ehelich. Durch die Legitimation erwerben Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr die Staatsbürgerschaft und den von den Eltern vereinbarten Familiennamen automatisch.
Trauzeuginnen und Trauzeugen
Die bei der Eheschließung anwesenden Trauzeuginnen bzw. Trauzeugen müssen folgende Voraussetzungen erfüllen (es müssen genau zwei Trauzeugen sein):
- Vollendung des 18. Lebensjahres
- Ausweispflicht mit einem amtlichen Lichtbildausweis
- Verstehen der Sprache, in der die Trauung stattfindet – oder, es wird eine Dolmetscherin bzw. ein Dolmetscher eingesetzt
Ort der Trauung
Ausgangspunkt für die Anmeldung zur Eheschließung ist immer das zuständige Standesamt des Wohnsitzes oder Aufenthaltes der Verlobten oder des Verlobten. Dort wird die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") erstellt. Die standesamtliche Trauung selbst kann jedoch auch in einem anderen Standesamt vorgenommen werden.
Es gibt auch die Möglichkeit, dass Trauungen ausnahmsweise außerhalb der Standesämter vorgenommen werden. Der Ort muss der Bedeutung der Ehe entsprechen und angemessen sein. Ob eine Trauung an einem anderen Ort stattfinden kann, bestimmt das zuständige bzw. gewählte Standesamt.
Hinweis: Vergessen Sie nicht, rechtzeitig einen Termin zu reservieren. Die Niederschrift zur Ermittlung der Ehefähigkeit ("Aufgebot") ist nur maximal sechs Monate gültig.
Ablauf der Trauung
Bei der Anmeldung zur Eheschließung stellt Ihnen die Standesbeamtin oder der Standesbeamte die Möglichkeiten eines Programmablaufes der Trauung vor. Falls Sie in einem anderen Standesamt heiraten möchten, werden Sie von Ihrem Wunschstandesamt bei einem zusätzlichen Termin beraten.
Am Tag der Trauung müssen Sie noch einige Formalitäten erledigen. Sowohl das Brautpaar als auch die Trauzeuginnen bzw. Trauzeugen müssen bei der Trauung einen amtlichen Lichtbildausweis vorweisen. Denken Sie daher daran, frühzeitig zum Standesamt zu kommen.
Bundesministerium für Inneres

