Inhalt:
Konfessionelle Trauung
- Allgemeines
- Katholische Trauung
- Evangelische Trauung
- Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Kirchen
Allgemeines
Eine in Österreich bloß konfessionelle Eheschließung ist vor dem österreichischen Gesetz ungültig. Eine gültige Eheschließung kommt nur dann zustande, wenn sie von einem Standesbeamten oder einer Standesbeamtin unter Beisein von zwei Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen vorgenommen wird.
Katholische Trauung
Für Angehörige der katholischen Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Sie kann nur zwischen einem Mann und einer Frau und nur auf Lebenszeit eingegangen werden. Die Ehe kommt durch das "Ja"-Wort von Bräutigam und Braut zustande.
- Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer
- "Trauungsprotokoll" (Dokumentation des Ehewillens und des Ledigenstandes) muss aufgenommen werden
- der Besuch eines Eheseminars
- Brautleute sollten gefirmt sein
- empfohlen wird der Empfang des Bußsakraments und der Eucharistie
Grundsätzlich kann nur ein Witwer oder eine Witwe noch einmal kirchlich heiraten. In bestimmten Fällen kann eine Eheannullierung durchgeführt werden. Bitte erkundigen Sie sich diesbezüglich rechtzeitig bei Ihrer zuständigen Pfarre und beim zuständigen Diözesangericht.
die Wohnsitzpfarre des Bräutigams oder der Braut
- Taufscheine
- Geburtsurkunden
- Bestätigungen der Meldung
- amtliche Lichtbildausweise
- bei ziviler Vorehe:
- Trauscheine
- gegebenenfalls Sterbeurkunden
- Heiratsurkunden
- gegebenenfalls Scheidungsdekrete
Die Anmeldung in der Pfarrkanzlei sollte – wenn möglich – mindestens drei Monate vor der kirchlichen Trauung erfolgen.
Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen notwendig.
Evangelische Trauung
In der Evangelischen Kirche gilt als verheiratet, wer am Standesamt "Ja" gesagt hat. Die kirchliche Trauung ist ein Gottesdienst, den das Paar miteinander und mit der Hochzeitsgemeinde feiert.
Hinweis: Die evangelische Kirche traut auch Geschiedene.
die Wohnsitzpfarre des Bräutigams oder der Braut
- Taufschein
- Heiratsurkunde der standesamtlichen Eheschließung
- bei bestehender Vorehe:
- Sterbeurkunde des verstorbenen Ehepartners oder der verstorbenen Ehepartnerin
- Heiratsurkunde und Scheidungspapiere der Vorehe
Es wird empfohlen, bereits ca. sechs Monate vor dem Hochzeitstermin ein erstes Gespräch mit dem zuständigen Pfarrer oder der zuständigen Pfarrerin zu vereinbaren.
Hinweis: Zur kirchlichen Trauung sind zwei (volljährige) Trauzeugen bzw. Trauzeuginnen notwendig.
Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Kirchen
Bei Konfessionsverschiedenheit von Bräutigam und Braut gibt es die Möglichkeit einer Trauung unter Mitwirkung von Seelsorgern beider Verlobten. Sie kann vorgenommen werden, wenn einer der Verlobten evangelisch und der oder die andere katholisch ist.
Hinweis: Ist der Verlobte oder die Verlobte des katholischen Partners oder der katholischen Partnerin konfessionslos, ist dennoch eine Trauung in religiöser Form möglich.
Bei der Trauung konfessionsverschiedener Partner und Partnerinnen handelt es sich entweder um eine katholische Trauung, bei der ein evangelischer Pfarrer oder eine evangelische Pfarrerin beteiligt ist oder umgekehrt.
Bundeskanzleramt – HELP-Redaktion

