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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Nach der Heirat

Falls Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder durch seine oder ihre Arbeit eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Dies ist frühestens ein halbes Jahr nach der Eheschließung und spätestens fünf Jahre rückwirkend möglich. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Alleinverdienerabsetzbetrag".


 

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