Inhalt:
Nach der Heirat
- Namensänderungen
- Ehegüterrecht
- Ausstellung einer Heiratsurkunde/internationalen Heiratsurkunde
- Hochzeitsjubiläen
TIPP
Falls Ihr Ehegatte oder Ihre Ehegattin keiner beruflichen Tätigkeit nachgeht oder durch seine oder ihre Arbeit eine bestimmte Einkommensgrenze nicht überschreitet, können Sie den Alleinverdienerabsetzbetrag beantragen. Dies ist frühestens ein halbes Jahr nach der Eheschließung und spätestens fünf Jahre rückwirkend möglich. Weitere Informationen finden Sie im Kapitel "Alleinverdienerabsetzbetrag".

