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Allgemeines zur Adoption

Falls Sie Ihr Kind zur Adoption freigeben wollen, nehmen Sie bitte schon während der Schwangerschaft unverbindlich mit einer Adoptionsberatungsstelle Kontakt auf! Dort erhalten Sie unparteiische Betreuung und Entscheidungshilfe.

Hinweis: Werdende Mütter, die ihr Kind nicht behalten können, haben auch die Möglichkeit, es nach der Geburt in einem Babynest abzugeben oder es in einem Krankenhaus anonym zur Welt zu bringen (dies sichert die medizinische Betreuung von Mutter und Kind). Frauen, die sich für diese Möglichkeiten entscheiden, müssen keine strafrechtliche Verfolgung fürchten!

Die Mutter kann sofort nach der Geburt die Einwilligungserklärung für die Adoption unterschreiben und legt die Adoptionsform (Inkognitoadoption, offene Adoption oder halb offene Adoption) fest. Danach werden passende Adoptiveltern für das Kind gesucht. In manchen Fällen ist auch die Zustimmung weiterer Personen erforderlich.

Achtung:

Die Einwilligung zur Adoption kann von der Mutter bis zur gerichtlichen Bewilligung der Adoption zurückgenommen werden. Diese Frist dauert meist ein halbes Jahr. In dieser Zeit wird beobachtet, wie die Adoptiveltern mit dem Kind zurechtkommen und wie es dem Kind bei seinen neuen Eltern geht. Auch die Adoptiveltern können in dieser Zeit noch von der Adoption zurücktreten.

Hinweis: Auch Adoptiveltern steht für ihr Adoptivkind (auch: Wahlkind) eine Elternkarenz zu.

Das Land Salzburg hat eine Adoptionsbroschüre herausgegeben.
Stand: 01.01.2010
Hinweis .
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend


 

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