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Suche nach den leiblichen Eltern
Wenn das Adoptivkind die Volljährigkeit erreicht hat, hat es die Möglichkeit, bei Gericht bzw. beim Jugendwohlfahrtsträger der jeweiligen Bezirkshauptmannschaft, dem Magistrat oder in Wien beim Amt für Jugend und Familie Einsicht in seine Akten zu nehmen. Die Adoptierten müssen jedoch auch akzeptieren, wenn die leiblichen Eltern eventuell keinen Kontakt mehr haben wollen.
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend

