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Geburtsurkunde

Die Geburtsurkunde gehört neben der Heiratsurkunde und der Sterbeurkunde zu den drei wesentlichen Personenstandsurkunden.

Dabei handelt es sich um Auszüge aus den Personenstandsbüchern (Geburten-, Ehe- und Sterbebuch), die den wesentlichen Inhalt der Eintragung wiedergeben.

Die Geburtsurkunde enthält

  • den Familiennamen und den Vornamen des Kindes,
  • den Zeitpunkt und Ort der Geburt des Kindes,
  • das Geschlecht des Kindes,
  • den Familiennamen und Vornamen der Eltern, ihren Wohnort sowie die Zugehörigkeit zu einer gesetzlich anerkannten Kirche oder Religionsgesellschaft.

Hinweis: Ist das Kind adoptiert, werden als Eltern nur die Adoptiveltern angeführt.

 

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