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Identitätszeuge oder Identitätszeugin

Der Identitätszeuge oder die Identitätszeugin ist eine Person, die die Identität einer anderen Person (ohne amtlichen Lichtbildausweis) bestätigen kann.

Der Zeuge oder die Zeugin muss in einem Naheverhältnis (z.B. Verwandschaft, Ehegatte oder Ehegattin) zur bezeugenden Person stehen, eigenberechtigt sein und selbst über einen amtlichen Lichtbildausweis verfügen.

Beispiel:

Zum Aufsetzen einer öffentlichen Urkunde beim Notariat muss die Identität mit einem amtlichen Lichtbildausweis bestätigt werden. Kann ein solcher Ausweis nicht vorgelegt werden, besteht die Möglichkeit eines Identitätsnachweises durch zwei Identitätszeugen oder Identitätszeuginnen.

Hinweis: Bei Vorlage eines amtlichen Dokuments (z.B. Geburtsurkunde, Staatsbürgerschaftsnachweis) genügt ein Identitätszeuge oder eine Identitätszeugin.

 

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