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Hauptwohnsitz

Synonym: Wohnsitz

Der Hauptwohnsitz eines Menschen bezeichnet jenen Ort der Unterkunft, der als Mittelpunkt der Lebensbeziehungen des Unterkunftnehmers oder der Unterkunftnehmerin gilt.

Für die Bestimmung des Mittelpunktes der Lebensbeziehungen eines Menschen sind insbesondere folgende Kriterien maßgebend:

  • Aufenthaltsdauer
  • Lage des Arbeitsplatzes oder der Ausbildungsstätte
  • Wohnsitz der Familienangehörigen (insbesondere von Kindern)

Treffen diese Kriterien auf mehrere Wohnsitze zu, ist der Hauptwohnsitz jener Wohnsitz, zu dem das überwiegende Naheverhältnis besteht.

Hinweis: Es ist möglich, beliebig viele (Neben-)Wohnsitze zu haben, aber nur einer davon kann der Hauptwohnsitz sein.

Informationen zu den Meldepflichten finden Sie im Kapitel "An-/Abmeldung".

 

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