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Sonderzahlungen
Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgeltes, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.
Darunter fallen in erster Linie
- Weihnachtsremuneration (WR) und
- Urlaubszuschuss (UZ),
die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie
- Abfertigung,
- Gewinnanteile,
- Bilanzgeld,
- Renten- und Pensionssonderzahlungen.
Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.
Hinweis: Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr (Kalenderjahr) bezogen. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.
