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Sonderzahlungen

Sonderzahlungen sind eine besondere Form des Entgeltes, die in größeren Zeiträumen als den üblichen Beitragszeiträumen gewährt werden.

Darunter fallen in erster Linie

  • Weihnachtsremuneration (WR) und
  • Urlaubszuschuss (UZ),

die üblicherweise als 13. und 14. Monatsgehalt bezeichnet werden, sowie

  • Abfertigung,
  • Gewinnanteile,
  • Bilanzgeld,
  • Renten- und Pensionssonderzahlungen.

Sonderzahlungen werden neben den laufenden Bezügen geleistet. Die Höhe sowie der Auszahlungszeitpunkt werden in Kollektivverträgen, Betriebsvereinbarungen und Einzelverträgen geregelt.

Hinweis: Der Anspruch auf 13. und 14. Monatsgehalt ist auf das Arbeitsjahr (Kalenderjahr) bezogen. Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen, die während des Jahres ein- oder austreten, ist ein aliquoter Anteil der Sonderzahlungen zu gewähren.

 

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