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Europäischer Feuerwaffenpass

Der Europäische Feuerwaffenpass berechtigt, Schusswaffen in einen anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU) mitzunehmen, jedoch nicht, sie zu erwerben oder zu besitzen. Er wird von der Bezirksverwaltungsbehörde ausgestellt.

Zusätzlich muss die Ein- bzw. Durchfuhr von Waffen von der Behörde des anderen Mitgliedstaates der EU bewilligt werden (ausgenommen sind grundsätzlich Jäger und Jägerinnen oder Sportschützen).

Hinweis: Für den Erwerb oder Besitz von Schusswaffen wird eine Waffenbesitzkarte und zum Führen (Bei-sich-Tragen) ein Waffenpass benötigt.

 

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