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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Fruchtgenuss

Synonym: Nießbrauch

Der Inhaber oder die Inhaberin dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen.

Beispiel:

Der Inhaber oder die Inhaberin eines Fruchtgenussrechts an einer Kuh kann uneingeschränkt deren Milch beziehen und diese auch verkaufen.

 

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