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Fruchtgenuss
Synonym: Nießbrauch
Der Inhaber oder die Inhaberin dieses Rechts darf eine fremde Sache unter Schonung der benutzten Substanz ohne Einschränkungen benutzen und Erträge daraus erzielen.
Beispiel:
Der Inhaber oder die Inhaberin eines Fruchtgenussrechts an einer Kuh kann uneingeschränkt deren Milch beziehen und diese auch verkaufen.
