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Statutarstadt
Statutarstädte haben ein eigenes Stadtrecht (Statut). Der Magistrat übernimmt die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.
In Österreich gibt es 15 Statutarstädte mit eigenem Stadtstatut:
- Eisenstadt
- Graz
- Innsbruck
- Klagenfurt
- Krems
- Linz
- Rust
- Salzburg
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Waidhofen an der Ybbs
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
