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Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Statutarstadt

Statutarstädte haben ein eigenes Stadtrecht (Statut). Der Magistrat übernimmt die Aufgaben der Bezirksverwaltung (z.B. Pass-, Gewerbebehörde), d.h. für diese Städte ist keine Bezirkshauptmannschaft zuständig.

In Österreich gibt es 15 Statutarstädte mit eigenem Stadtstatut:

  • Eisenstadt
  • Graz
  • Innsbruck
  • Klagenfurt
  • Krems
  • Linz
  • Rust
  • Salzburg
  • St. Pölten
  • Steyr
  • Villach
  • Waidhofen an der Ybbs
  • Wels
  • Wien
  • Wiener Neustadt

 

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