Deutsch | English 
HELP.gv.at
Rot-Weiss-Rote FahneIhr offizieller Amtshelfer für Österreich

Bundespolizeidirektion

Die Bundespolizeidirektionen (BPD) übernehmen in ihrem örtlichen Wirkungsbereich bestimmte Aufgaben (z.B. Vereins-, Waffenbehörde, Ausstellung von Strafregisterbescheinigungen und Identitätsausweisen).

Für diese Aufgaben sind außerhalb des örtlichen Wirkungsbereiches einer Bundespolizeidirektion folgende Behörden zuständig:

  • das Gemeindeamt oder
  • die Bezirksverwaltungsbehörde
    • Bezirkshauptmannschaft bzw.
    • in den Statutarstädten Krems und Waidhofen an der Ybbs: der Magistrat

In Österreich gibt es 14 Städte mit einer Bundespolizeidirektion:

  • Eisenstadt
  • Graz
  • Innsbruck
  • Klagenfurt
  • Leoben
  • Linz
  • Salzburg
  • Schwechat
  • St. Pölten
  • Steyr
  • Villach
  • Wels
  • Wien
  • Wiener Neustadt

Hinweis: Der örtliche Wirkungsbereich der BPD Eisenstadt erstreckt sich auch auf das Gemeindegebiet der Freistadt Rust. Der örtliche Wirkungsbereich der BPD Schwechat erstreckt sich auch auf die im Gebiet der Gemeinden Fischamend, Klein Neusiedl und Schwadorf gelegenen Teile des Flughafens Wien-Schwechat.

 

Hilfe zur Suche .
Erweiterte Suche .

Fragen und Anregungen