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Wohnsitz
Synonyme: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz
Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.
Hat eine Person nur einen Wohnsitz, ist dieser gleichzeitig der Hauptwohnsitz . . Bei mehreren Wohnsitzen ist immer nur einer der Hauptwohnsitz . und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.
Hinweis: Das Gesetz selbst (Hauptwohnsitzgesetz) kennt nur die Begriffe "Hauptwohnsitz . " und "Wohnsitz".
TIPP
Informationen zu den Meldepflichten finden Sie im Kapitel "An-/Abmeldung . ".
