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Wohnsitz

Synonyme: Domizil, Nebenwohnsitz, Zweitwohnsitz, Zusatzwohnsitz

Als Wohnsitz bezeichnet man grundsätzlich den Ort, an dem eine Person wohnhaft ist.

Hat eine Person nur einen Wohnsitz, ist dieser gleichzeitig der Hauptwohnsitz. Bei mehreren Wohnsitzen ist immer nur einer der Hauptwohnsitz und die anderen werden beispielsweise als Neben-, Zweit, Zusatzwohnsitz oder weiterer Wohnsitz bezeichnet.

Hinweis: Das Gesetz selbst (Hauptwohnsitzgesetz) kennt nur die Begriffe "Hauptwohnsitz" und "Wohnsitz".

Informationen zu den Meldepflichten finden Sie im Kapitel "An-/Abmeldung".

 

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