Vor- und Familienname des Kindes
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Das Namensrecht ist den gesetzlichen Bestimmungen des Staates, dessen Staatsbürgerschaft das Kind erhält, unterworfen.
Individuelle Anfragen zu diesem Thema richten Sie bitte an die behördliche Vertretung des jeweiligen Staates bzw. an das österreichische Standesamt, das auch für die Ausstellung der Geburtsurkunde zuständig ist.
Zusätzliche Informationen
Weitere Informationen finden sich auf den deutschsprachigen Seiten von HELP.gv.at.
Stand: 01.08.2017
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HELP-Redaktion
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