Befreiung von ORF-Beitrag, Telefon, Strom, Gas

Allgemeine Informationen

Hinweis

Ab dem 1. Jänner 2024 wird der ORF-Beitrag ("Haushaltsabgabe") eingehoben. Er ersetzt die bisherige GIS-Gebühr. Der ORF-Beitrag wird für jede Adresse verrechnet, an der zumindest eine Person den Hauptwohnsitz laut Zentralem Melderegister (ZMR) hat. Der Beitrag ist unabhängig vom Empfang und von Empfangsgeräten. Befreiungen sind weiterhin möglich. Gültige Befreiungsbescheide bleiben unberührt. Weitere Informationen finden sich auf der Website der GIS (ab 1.1.2024 OBS)

Personen mit sozialer und/oder körperlicher Hilfsbedürftigkeit können eine Befreiung vom ORF-Beitrag beantragen. Zusätzlich sind ein Telefonzuschuss bei Verwendung für private Zwecke und eine EAG-Kostenbefreiung für die Erneuerbare-Förderpauschale, den Erneuerbaren-Förderbeitrag und den Grüngas-Förderbeitrag möglich. Diese sind auf der Strom- und/oder Gasrechnung ersichtlich. Neben der Anspruchsberechtigung ist auch das Haushaltseinkommen relevant.

Die EAG-Kosten-Deckelung für die Erneuerbare-Förderpauschale und den Erneuerbaren-Förderbetrag kommt für einkommensschwache Haushalte in Frage, die nicht zu einer anspruchsberechtigten Personengruppen gehören.

Eine Befreiung oder Zuschussleistung ist auf maximal fünf Jahre begrenzt. Beim Telefonzuschuss ist  ein übermittelter Gutschein an den Telefonanbieter weiterzuleiten. 

Voraussetzungen

Wer einen Antrag stellt, muss

  • volljährig sein und
  • den Hauptwohnsitz an der Adresse haben, für die Befreiung gelten soll.

Das Haushaltsnettoeinkommen aller im Haushalt lebenden Personen, darf eine bestimmte Grenze nicht überschreiten.

 Anspruchsberechtigt sind Personen eine der folgenden Leistungen beziehen:

Zuständige Stelle

ORF-Beitrags Service GmbH (→ OBS) (früher GIS Gebühren Info Service GmbH)

Zusätzliche Informationen

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Zum Formular

Antragsformulare (→ OBS)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2024

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion