Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich – beschlossene Neuerungen
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Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Neuerungen
Der Text der Österreichischen Bundeshymne wird geschlechtergerecht geändert und die Bundeshymne erstmals in einem Bundesgesetz geregelt. Das Bundesgesetz über die Bundeshymne der Republik Österreich wurde am 27. Dezember 2011 im Bundesgesetzblatt I Nr. 127/2011 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 127/2011 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Der zugrunde liegende Initiativantrag sowie dessen Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
- Geschlechtergerechte Änderung des Textes der Österreichischen Bundeshymne
Der Text der Österreichischen Bundeshymne wird geschlechtergerecht geändert. Die beiden Wörter "bist du" in der ersten Strophe werden durch die Wörter "großer Töchter und" ersetzt und das Wort "Bruderchören" in der dritten Strophe wird durch das Wort "Jubelchöre" ausgetauscht. - Regelung der Österreichischen Bundeshymne in einem Bundesgesetz
Aus Anlass der Umformulierungen werden Text und Melodie der Österreichischen Bundeshymne erstmals in einem Bundesgesetz geregelt. - Inkrafttreten
Inkrafttreten 1. Jänner 2012
Hinweis
HELP-Redaktion