Wirtschaft
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!
Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Marchfeldschlösser GmbH als Tochter der Schönbrunn GmbH
Ab Kundmachung
Die Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft m.b.H. wird eine Tochtergesellschaft der Schloß Schönbrunn Kultur- und Betriebsgesellschaft m.b.H.
Darüber hinaus wird die Bundesimmobiliengesellschaft m.b.H. (BIG) ermächtigt, marktgängige Immobilien in eine zu 100 Prozent in ihrem Eigentum stehende Tochtergesellschaft zu transferieren. Alle Aufgaben, Rechte und Pflichten der BIG gehen hinsichtlich übertragener Liegenschaften auf die Tochtergesellschaft über. Ausgenommen davon ist die Durchführung von baukünstlerischen Wettbewerben.
Hinweis
Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend