16. Führerscheingesetz-Novelle – beschlossene Änderungen
ACHTUNG: Sie befinden sich im Archiv "Gesetzliche Neuerungen"!Diese "Gesetzliche Neuerung" beschreibt geplante oder bereits beschlossene Regelungen zum Zeitpunkt ihrer Veröffentlichung. Sie gibt daher unter Umständen NICHT die aktuelle Rechtslage wieder!
Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt – beschlossene Änderungen
Es soll Rechtssicherheit im Führerscheinwesen hergestellt werden. Gleichzeitig wird eine Reihe von Nachbesserungen, Klarstellungen und redaktionellen Änderungen eingefügt. Das Bundesgesetz zur Änderung des Führerscheingesetzes (16. FSG-Novelle) wurde am 9. Juli 2015 im Bundesgesetzblatt I Nr. 74/2015 veröffentlicht.
Das Bundesgesetzblatt I Nr. 74/2015 findet sich auf den Seiten des Rechtsinformationssystems des Bundes (RIS).
Die zugrunde liegende Regierungsvorlage sowie deren Verlauf finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Bundesgesetzblatt" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Gesetzes
Die wesentlichen Eckpunkte des Gesetzes lauten:
Ziele
- Rechtssicherheit im Führerscheinwesen und Verwaltungseffizienz in der Vollziehung des Führerscheingesetzes
Inhalt
- Anbindung des Führerscheinregisters an das Europäische Netzwerk
- Schaffung einer klaren, bundesweiten Regelung für die Fälle des Umtausches von abgelaufenen Nicht-EWR-Führerscheinen
Inkrafttreten
- Inkrafttreten teilweise 1. Oktober 2015 und teilweise 1. Jänner 2016
Stand: 09.07.2015
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie
Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie