Deregulierungsgesetz 2017 – Teil BKA – geplante Änderungen
Begutachtungsentwurf – geplante Änderungen
Unter anderem soll im Zeitalter der fortschreitenden Digitalisierung künftig die Kommunikation auf elektronischem Weg zwischen Bürgern sowie Unternehmen mit Behörden weiter ausbauen und so in weiten Bereichen den Kontakt zu den Behörden auch auf virtuellem Weg ermöglicht werden. Ein Gesetzesentwurf zur Änderung E-Government-Gesetzes u.a. wurde am 2. November 2016 zur Begutachtung versandt. Die Begutachtungsfrist endet am 30. November 2016.
Dieser Begutachtungsentwurf (sogenannter Ministerialentwurf) sowie die dazu bereits abgegebenen Stellungnahmen finden sich auf den Seiten des österreichischen Parlaments.
Informationen zum Begriff "Begutachtungsentwurf" finden sich auf HELP.gv.at.
Inhalt des Begutachtungsentwurfs
Die wesentlichen Eckpunkte des Begutachtungsentwurfs lauten:
Ziele
- Recht auf elektronischen Verkehr mit Behörden
- Elektronische Entgegennahme durch Unternehmen
- Einheitliche Darstellung sämtlicher elektronischer Zustellstücke
Inhalt
- Schaffung der Möglichkeit, mit allen Behörden elektronisch zu kommunizieren
- Verpflichtung für Unternehmen zur Teilnahme an der elektronischen Zustellung
- Schaffung eines Anzeigemoduls
Geplantes Inkrafttreten
- Inkrafttreten überwiegend 1. Jänner 2017
Zum besseren Verständnis und zur leichteren Lesbarkeit gilt in diesem Text bei allen personenbezogenen Bezeichnungen die gewählte Form für beide Geschlechter.
Hinweis
HELP-Redaktion