Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt:
Datenschutzgesetz
Der Zuständigkeitsbereich der Datenschutzbehörde wird ausgeweitet.
- Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt: 15. Mai 2018
- Inkrafttreten: 25. Mai 2018
Hauptgesichtspunkte
Die Datenschutzbehörde ist künftig auch für den Bereich der Parlamentsverwaltung, der Verwaltungsangelegenheiten des Rechnungshofes und der Volksanwaltschaft sowie der Justizverwaltung beim Verwaltungsgerichtshof zuständig.
Bisher war die Kontrollmöglichkeit der Datenschutzbehörde auf die obersten Organe der Vollziehung (Bundespräsidentin/Bundespräsident, Bundesministerinnen/Bundesminister und Staatssekretärinnen/Staatssekretäre sowie Mitglieder der Landesregierungen) beschränkt.
Weiterführende Links
- Bundesgesetzblatt I Nr. 23/2018 (Rechtsinformationssystem des Bundes – RIS)
- Der zugrunde liegende Beschluss des Nationalrates (Parlamentsdirektion)
- Der zugrunde liegende Initiativantrag (Parlamentsdirektion)
Stand: 15.05.2018
Hinweis
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HELP-Redaktion
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