Zustimmung der Eltern
Für bestimmte Angelegenheiten von Kindern und Jugendlichen verlangen die Gesetze die ausdrückliche Zustimmung beider Elternteile, beispielsweise für:
- Änderung des Namens
- Erwerb der Staatsbürgerschaft bzw. Verzicht auf die Staatsbürgerschaft
- Vorzeitige Lösung eines Lehrvertrages, Ausbildungsvertrages oder Dienstvertrages
- Anerkennung der Vaterschaft zu einem Kind, deren Eltern nicht miteinander verheiratet sind
Stand: 01.01.2019
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HELP-Redaktion
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