Adressänderung: Arbeitgeber
Die meisten Arbeitsverträge (Dienstverträge) verlangen eine unverzügliche Bekanntgabe der geänderten Personaldaten. Bei einem aufrechten Dienstverhältnis ist die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber verpflichtet, die Änderungen der zuständigen Krankenkasse mitzuteilen.
Wenn Sie das Pendlerpauschale geltend machen möchten, müssen Sie den Wechsel Ihres Wohnortes innerhalb eines Monats bekannt geben.
Tipp: Als Selbstständige/Selbstständiger sollten Sie nicht vergessen, Ihre Geschäftspartnerinnen/Geschäftspartner über Ihre neue Adresse in Kenntnis zu setzen.
Weiterführende Links
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Stand: 01.01.2019
Hinweis
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HELP-Redaktion
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