Tirol
Ermäßigungen des Bundeslandes Tirol
Heizkostenzuschuss
Der Heizkostenzuschuss ist eine Sozialleistung des Landes Tirol. Die Leistung ist einkommensabhängig. Der Antrag kann zwischen Juli und Ende November bei der jeweils zuständigen Wohnsitzgemeinde gestellt werden.
Website zum Heizkostenzuschuss
Verkehrsverbund Tirol (VVT)
Seniorinnen/Senioren ab 62 Jahren erhalten ermäßigte Tarife für VVT Tickets.
Zuständige Stelle:
VVT Kunden Center
Sterzinger Straße 3
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 561 616
E-Mail: info@vvt.at
Website zum Verkehrsverbund Tirol
Kulturpass
Mit dem Kulturpass wird es einkommensschwachen Personen ermöglicht am kulturellen Leben teilzunehmen.
Antragsberechtigt sind:
- Menschen, die Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Bedarfsorientierte Mindestsicherung BMS, Mindestpension bzw. Ausgleichszulage beziehen
- Asylwerberinnen/Asylwerber,
- Studierende, die aktuell Unterstützung aus dem Sozialtopf des Rektors erhalten,
- sowie Menschen, deren Einkommen unterhalb der Armutsgefährdungsschwelle liegt
Der Kulturpass gilt ein Jahr ab Ausstellung. Er ist bei verschiedenen Tiroler Sozialeinrichtungen und Beratungsstellen erhältlich, z.B. Caritas, Katholische Familienverband Tirol, Diakonie etc.
Zuständige Stelle:
Haus der Begegnung
Rennweg 12
6020 Innsbruck
Telefon: +43 664 584 6661
E-Mail: kulturpass@dibk.at
Ermäßigungen der Stadt Innsbruck
Seniorenausweis der Stadt Innsbruck
Seniorinnen/Senioren (ab 60 Jahren oder bei Bezug einer Ausgleichszulage) mit Hauptwohnsitz in Innsbruck haben die Möglichkeit sich einen Seniorenausweis ausstellen zu lassen, der unter anderem zu folgenden Vergünstigungen berechtigt: Stadtbücherei, Städtische Bäder, Bergbahnen etc.
Erforderliche Unterlagen:
- Gültiger Lichtbildausweis
- Evtl. Berechtigungsausweis
- Nachweis Ausgleichszulage
Zuständige Stelle:
Bürgerservice und Fundwesen
Maria-Theresien-Straße 18
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360/1001
E-Mail: post.buergerservice@innsbruck.gv.at
Website zum Seniorenausweis der Stadt Innsbruck
Innsbrucker Verkehrsbetriebe
Für Seniorinnen/Senioren ab 62 Jahren mit Altersnachweis, Seniorenausweis der Stadt Innsbruck oder ÖBB-Vorteilscard "Senior" gibt es ermäßigte Tarife auf Tickets der Innsbrucker Verkehrsbetriebe.
Zuständige Stelle:
IVB-Kundencenter
Stainerstraße 2
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 53 07-0
E-Mail: office@ivb.at
Website zu den Innsbrucker Verkehrsbetrieben
Förderaktion zum Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen
Die Stadt Innsbruck fördert den Umbau von senioren- und seniorinnengerechten Nasszellen mit dem Ziel, den Verbleib älterer Menschen und Menschen mit Behinderung in ihren eigenen vier Wänden möglichst lange sicher zu stellen.
Zuständige Stelle:
Wohnbau-Förderungen, Schlichtungsstelle II
Maria-Theresien-Straße 18 (2. Stock)
6020 Innsbruck
Telefon: +43 512 5360 2180
Fax: +43 512 5360 1785
E-Mail: post.wohnungsservice@innsbruck.gv.at
Hinweis
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