An-/Abmeldung
Folgende Anmeldungen erfolgen durch die Lehrberechtigte/den Lehrberechtigten:
- Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
Die Lehrvertragsanmeldung muss vor Lehrbeginn erfolgen! - Sozialversicherung
Der Lehrling muss bereits vor Beginn des Lehrverhältnisses bei dem zuständigen Krankenversicherungsträger angemeldet werden. - Berufsschule
Die Anmeldung zur Berufsschule muss innerhalb von zwei Wochen nach Lehrzeitbeginn erfolgen.
HINWEIS
Die Vorgehensweise bei der Lehrlingsanmeldung entspricht dem Vorgehen bei der Anmeldung von Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern.
Stand: 08.01.2018
Hinweis
Hinweis
Abgenommen durch:
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort