Leben in der Gemeinde Trautmannsdorf an der Leitha
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Rasenmähen
zu unterlassen:
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützerinnen/Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkerinnen/Kfz-Lenkern laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkerinnen/Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümerinnen/Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf HELP.gv.at.
Hundehaltung
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen und öffentlich zugänglichen Grünflächen dürfen Hunde nur mit einem Maulkorb versehen oder an der Leine geführt werden.
Auf öffentlichen Spielplätzen, Spielflächen, Park- und Gartenanlagen sowie auf Radwegen müssen Hunde sowohl an der Leine geführt als auch mit einem Maulkorb versehen werden.
Die Hunde folgender Rassen dürfen im gesamten Gemeindegebiet nur mit einem Maulkorb versehen und an der Leine geführt werden:
- Hunde der Rassen Bullterrier, Mastino Napoletano, Fila Brasileiro, American Staffordshire Terrier, Fox-Terrier, Mastiff, Dogo Argention, Ridgeback, Bordeaux Dogge, Dobermann und Rottweiler sowie der Kreuzung Bandog und Pitbullterrier und
- Hunde aus Kreuzungen von den genannten Rassen
Hundekot
Hunde dürfen die öffentlichen Flächen nicht beschmutzen. Im Falle einer Beschmutzung ist diese umgehend von der Hundehalterin/vom Hundehalter bzw. von der Hundeführerin/vom Hundeführer zu entfernen.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Die Ökobox bietet in fast allen Bundesländern den Abholservice an. Die Abholtage finden Sie auf der Seite www.oekobox.at.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
KG Stixneusiedl (Viehtrift)
Abfallarten: Holz, Eisen, Sperrmüll, Grünschnitt, Bauschutt, Elektrogeräten, Farben, Ölen etc. Die Übernahme ist teilweise kostenpflichtig.
Öffnungszeiten:
- Mittwoch
- 12:45 bis 16 Uhr
- zusätzlich an zwei Samstagen im Monat (siehe Abfuhrplan): 8 bis 12 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Marktgemeinde Trautmannsdorf an der Leitha
Kupfergasse 1
2454 Trautmannsdorf an der Leitha
Telefon: +43 2169 2246 / 14
Fax: +43 2169 2246 / 13
E-Mail: sekretariat@trautmannsdorf.at
Amtsstunden:
- Montag
- 8 bis 12 Uhr und 13 bis 20 Uhr
- Dienstag bis Freitag
- 8 bis 12 Uhr
Hinweis
HELP-Redaktion