Leben in der Gemeinde Schwarzau am Steinfeld
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich auf HELP.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" auf HELP.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Landesgesetzliche Bestimmung:
An folgenden Orten müssen Hunde entweder an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden:
- An öffentlichen Orten im Ortsbereich
- In öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen
Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial ("Kampfhunde") und auffällige Hunde müssen an den genannten Orten immer mit Maulkorb und Leine geführt werden.
Hundekot
Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsbereich sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln, Schulen, Kinderbetreuungseinrichtungen, Parkanlagen, Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Stiegenhäusern und Zugängen zu Mehrfamilienhäusern und in gemeinschaftlich genutzten Teilen von Wohnhausanlagen hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Die Ökobox bietet in fast allen Bundesländern den Abholservice an. Die Abholtage finden Sie auf der Seite www.oekobox.at.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
Die Gemeinde Schwarzau am Steinfeld ist Mitglied des Abfallwirtschaftsverbandes Neunkirchen und somit der Grünen Tonne an der B17, 2624 Breitenau.
Dort können sämtliche Abfallarten aus einem Haushalt entsorgt werden.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 16 Uhr
Steinthaldeponie
Natschbacher Straße 1
2824 Seebenstein
Abfallarten: Altholz, Sperrmüll, Wurzelstöcke, Äste, Staudenschnitt, Garten- und Parkabfälle, Bauschutt, Asbestzement (Eternit), Asphalt, Dachpappe, Hartglas, Mineralwolle, Gips- und Gipskartonplatten sowie Schrott
Vor der Steinthaldeponie befindet sich die Tierkörpersammelstelle für tote Haustiere bzw. verunfallte Tiere bis 35 kg. Diese ist jederzeit zugänglich.
Öffnungszeiten:
- Montag bis Freitag
- 7 bis 15 Uhr
- jeden 1. Samstag im Monat
- 8 bis 14 Uhr
Hinter dem Veranstaltungssaal, dem Herzog Robert von Parma-Saal der Gemeinde befindet sich die Abfallsammelstelle für Medikamente, Batterien, Altkleidern und Bauschutt. Medikamente, Batterien und Altkleider kann man jederzeit abgeben. Bauschutt ist nur während der Amtsstunden der Gemeinde möglich, da dieser verschlossen ist und der Schlüssel vom Gemeindeamt zu holen ist. Altspeiseöl kann beim Gemeindeamt während den Amtsstunden mittels "NÖLI" Kübeln abgegeben werden. Der "NÖLI" Kübel wird von der Gemeinde kostenlos zur Verfügung gestellt.
Beim Tennisplatz in Schwarzau am Steinfeld besteht bei bestimmten Terminen die Möglichkeit Baum- und Strauchschnitt, Grasschnitt und Christbäume. Diese Termine variieren jährlich und daher sind diese Termine von der Gemeindehomepage zu entnehmen.
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeinde Schwarzau am Steinfeld
Neunkirchner Straße 107
2625 Schwarzau am Steinfeld
Telefon: +43 262 782 346
Fax: +43 262 782 346 11
E-Mail: gemeinde@schwarzau-steinfeld.gv.at
Amtsstunden:
- Montag und Mittwoch
- 8 bis 12 Uhr
- Dienstag
- 14 bis 19 Uhr
- Freitag
- 8 bis 13 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Niederösterreichisches Hundehaltegesetz
Hinweis
HELP-Redaktion