Leben in der Gemeinde Ohlsdorf
- Arbeiten in Haus und Garten
- Regelungen bezüglich Kfz
- Schneeräumung und Streupflicht
- Hundehaltung
- Müll
- Kontaktdaten der Gemeinde
- Rechtsgrundlagen
- Statistische Daten der Gemeinde
Arbeiten in Haus und Garten
Rasenmähen
Tätigkeit: Verwendung oder Betrieb von Elektrorasenmähern, soweit sie tatsächlich Lärm verursachen, oder Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher)
verboten:
- Montag bis Freitag
- 21 bis 7 Uhr
- Samstag
- 18 bis 7 Uhr
- Sonn- und Feiertag
- ganztägig
Sonstige Haus- und Gartenarbeiten
Diesbezüglich gibt es in dieser Gemeinde keine Vorgaben.
Regelungen bezüglich Kfz
Autowaschen
Im Vorgarten/Auf dem eigenen Parkplatz
Wer sein Auto hier waschen möchte, muss jede Gewässerverunreinigung durch allfällig versickerndes Waschwasser vermeiden. Diese allgemeine Pflicht ist im Wasserrechtsgesetz festgelegt. Wer durch einen Verstoß gegen diese Pflicht auch nur die Gefahr einer Gewässerverunreinigung herbeiführt, macht sich strafbar.
Auf öffentlichen Straßen
Auch das Autowaschen auf öffentlichen Straßen ist nicht generell erlaubt: Nach der Straßenverkehrsordnung ist jede gröbliche oder die Sicherheit der Straßenbenützer gefährdende Verunreinigung der Straße durch feste oder flüssige Stoffe verboten.
Warmlaufenlassen des Motors
Ein "Warmlaufenlassen" des Motors vor Fahrtantritt ist Kfz-Lenkern laut Straßenverkehrsordnung ausdrücklich verboten und kann bestraft werden.
Lärmbelästigung durch Mopeds
Um Lärmbelästigung im Ort zu vermeiden, ist es Lenkern von Mopeds laut Straßenverkehrsordnung verboten,
- dieselbe Straße oder dieselben Straßenzüge innerhalb eines örtlichen Bereiches ohne zwingenden Grund mehrmals hintereinander zu befahren oder
- den Motor am Stand länger als unbedingt notwendig laufen zu lassen.
Schneeräumung und Streupflicht
Im Ortsgebiet müssen Eigentümer von Liegenschaften zwischen 6 und 22 Uhr Gehsteige, Gehwege und Stiegenhäuser innerhalb von 3 m entlang ihrer Liegenschaft von Schnee räumen. Bei Schnee und Glatteis müssen sie diese auch streuen.
Weitere Informationen zur Schneeräumung und Streupflicht finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
Hundehaltung
Registrierung, Hundeabgabe und artgerechte Hundehaltung
Für Hundehalter gibt es gesetzlich vorgeschriebene Pflichten. Alle im Bundesgebiet gehaltenen Hunde müssen gekennzeichnet und registriert werden. Halter von Hunden sind in Österreich gesetzlich verpflichtet, für ihr Tier eine Hundeabgabe zu entrichten. Ab einem Alter von drei Monaten müssen Hunde zu diesem Zweck bei der zuständigen Behörde angemeldet werden. Daneben gibt es umfassende Vorschriften zu artgerechter Hundehaltung. Ausführliche Informationen zur Registrierung von Hunden, zur Hundeabgabe und zu artgerechter Hundehaltung finden sich im Kapitel "Haustiere" ebenfalls auf HELP.gv.at.
Maulkorb- bzw. Leinenzwang
Hunde müssen an öffentlichen Orten im Ortsgebiet an der Leine oder mit Maulkorb geführt werden.
Bei Bedarf, jedenfalls aber in öffentlichen Verkehrsmitteln, in Schulen, Kindergärten, Horten und sonstigen Kinderbetreuungseinrichtungen, auf gekennzeichneten Kinderspielplätzen sowie bei größeren Menschenansammlungen, wie z.B. in Einkaufszentren, Freizeit- und Vergnügungsparks, Gaststätten, Badeanlagen während der Badesaison und bei Veranstaltungen, müssen Hunde an der Leine und mit Maulkorb geführt werden.
Hundekot
Landesgesetzliche Bestimmung:
Wer einen Hund führt, muss die Exkremente des Hundes, welche dieser an öffentlichen Orten im Ortsgebiet hinterlassen hat, unverzüglich beseitigen und entsorgen.
Bestimmung der Straßenverkehrsordnung:
Besitzer oder Verwahrer von Hunden müssen laut Straßenverkehrsordnung dafür sorgen, dass diese Gehsteige, Gehwege, Geh- und Radwege, Fußgängerzonen, Wohnstraßen und Begegnungszonen nicht verunreinigen. Diese Verwaltungsübertretung wird mit Geldstrafe bis zu 72 Euro bzw. im Falle der Uneinbringlichkeit mit Freiheitsstrafe bis zu 48 Stunden bestraft.
Müll
Restmüll, Altpapier, Biomüll etc.
Die Abfuhrtermine für Restmüll, Altpapier, Biomüll und gelben Sack/gelbe Tonne finden Sie im Müllkalender Ihrer Gemeinde.
Das Ökobox-Abholsystem für Getränkekartons (Tetra-Pack) wurde eingestellt. Seitdem sind Getränkekartons gemeinsam mit Plastik in der Gelben Tonne oder dem Gelben Sack zu entsorgen.
Elektrogeräte, Handys, Batterien etc.
Alte Elektrogeräte, Handys, Batterien und Energiesparlampen können bei einer der mehr als 2.000 Altstoffsammelstellen abgegeben werden.
Informationen über die nächstgelegene Altstoffsammelstelle finden Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl oder Ihres Wohnortes unter www.elektro-ade.at.
Abfallsammelzentrum der Gemeinde
- ASZ Gmunden
Theresienthalstraße 19
4810 Gmunden
Telefon: +43 7612/72640
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag – 8 bis 18 Uhr
Samstag – 8 bis 12 Uhr
- Kompostieranlage Hubert und Elfriede Reisenberger, vlg. Gütladam
Unterthalham 5
4694 Ohlsdorf
Telefon: +43 7612/47826
Öffnungszeiten:
Freitag – 14 bis 18 Uhr
Samstag – 8 bis 14 Uhr
- Firma Vorwagner – Höller Gruppe
Abfallsammlung, Kanalreinigung, Grubendienst
Sternberg 15
4812 Pinsdorf
Telefon: +43 7612/67006-0
Fax: +43 7612/67006-10
E-Mail: office@vorwagner.at
- Sperrabfallabholung (Projekt RETURN)
Schmiedweg 4
4813 Altmünster
Telefon: +43 7612/74534 oder +43 664/4552108
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag und Donnerstag – 7:30 bis 12 Uhr und 12:30 bis 16:30 Uhr
Mittwoch und Freitag – 7:30 bis 12:30 Uhr
Kontaktdaten der Gemeinde
Gemeindeamt Ohlsdorf
Wöhrerstraße 2
4694 Ohlsdorf
Telefon: +43 7612/47255
Fax: +43 7612/47255-19
E-Mail: gemeinde@ohlsdorf.ooe.gv.at
Amtsstunden:
- Montag
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 18 Uhr
- Dienstag und Donnerstag
- 7 bis 12 Uhr
- 13 bis 17 Uhr
- Mittwoch und Freitag
- 7 bis 12 Uhr
Rechtsgrundlagen
- Kraftfahrgesetz (KFG)
- Straßenverkehrsordnung (StVO)
- Wasserrechtsgesetz (WRG)
- Oberösterreichisches Hundehaltegesetz
Hinweis
HELP-Redaktion