Fehlende Verbraucherinformation
Hat die Online-Shop-Betreiberin/der Online-Shop-Betreiber die Verbraucherin/den Verbraucher nicht über
- gegebenenfalls entstehende zusätzliche Fracht-, Liefer-, Versand- oder sonstige Kosten
- oder über die Kosten für die Rücksendung der Ware im Falle eines Rücktritts vom Vertrag durch die Verbraucherin/den Verbraucher
informiert, muss die Verbraucherin/der Verbraucher diese Kosten auch nicht tragen.
Rechtsgrundlagen
Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG)
Stand: 02.02.2018
Hinweis
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Abgenommen durch:
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz