Wahl der Rechtsform
Im Zuge der Unternehmensgründung ist die Wahl der geeigneten Rechtsform entscheidend. Die Rechtsform richtet sich vordergründig nach
- der Anzahl der Beteiligten (eine oder mehrere Unternehmerinnen/ein oder mehrere Unternehmer),
- dem Umfang des Unternehmens,
- der Art der Finanzierung,
- der Art und dem Ausmaß der Haftung etc.
Sowohl die Form des Einzelunternehmens als auch jene der Gesellschaften haben Vor- und Nachteile, die es abzuwägen gilt. Es besteht die Möglichkeit, sich in diesem Fall von Expertinnen/Experten oder Ihrer Steuerberaterin/Ihrem Steuerberater beraten zu lassen.
Ausführliche Informationen zur Wahl der Rechtsform finden sich
- auf der entsprechenden Informationsseite des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort sowie
- auf den Seiten des Gründerservices der Wirtschaftskammer Österreich (WKO).
Um die grenzüberschreitende Zusammenarbeit am europäischen Binnenmarkt zu fördern, gibt es für Unternehmerinnen/Unternehmer die Möglichkeit, sich nach gemeinschaftlichem Recht als Europäische Gesellschaft, Europäische Wirtschaftliche Interessenvereinigung oder als Europäische Genossenschaft zu organisieren.
Online-Ratgeber und -Rechner
Hinweis
HELP-Redaktion
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort