Allgemeines zur Gründung einer Gesellschaft
Wollen sich zwei oder mehrere Personen zur Führung eines Unternehmens zusammenschließen, ist die Gründung einer Gesellschaft notwendig. Sie ist eine durch einen Gesellschaftsvertrag (Rechtsgeschäft) begründete Rechtsgemeinschaft.
Haben Sie sich entschieden ein Unternehmen zu gründen, ist es ratsam vorher mit der Gründungsberatung der Wirtschaftskammer in Kontakt zu treten.
Bei der Gründung einer Gesellschaft gilt es, Folgendes zu beachten:
- Sie müssen die Gesellschaftsform Ihres Unternehmens festlegen und den Gesellschaftsvertrag abschließen.
- Sie müssen einen passenden Namen/Firmenwortlaut für Ihr Unternehmen finden. Diesen Namen können Sie frei wählen. Eingetragene Unternehmen müssen verpflichtend einen entsprechenden Rechtsformzusatz tragen, der Aufschluss über die Rechtsform des Unternehmens gibt.
Die Art der Gesellschaftsform ist abhängig von der Einflussnahme auf die Geschäftsführung, der Finanzierung durch Beteiligung, dem Ausmaß der Haftung etc.
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Personengesellschaft zu gründen, haben Sie die Wahl zwischen der Offenen Gesellschaft (OG), der Kommanditgesellschaft (KG), der GmbH & Co KG oder der Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesBR). Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sowohl die OG, die KG als auch die GmbH & Co KG entstehen erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch. Die GesBR kann nicht ins Firmenbuch eingetragen werden.
- Sie erlangen die Gewerbeberechtigung, indem Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden
Wenn Sie sich entschieden haben, eine Kapitalgesellschaft zu gründen, haben Sie die Wahl zwischen der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) oder der Aktiengesellschaft (AG). Dabei ist Folgendes zu beachten:
- Sowohl die GmbH als auch die AG entstehen erst ab dem Zeitpunkt der Eintragung in das Firmenbuch
- Sie erlangen die Gewerbeberechtigung, indem Sie Ihr Gewerbe bei der zuständigen Gewerbebehörde anmelden
- Die Aufnahme der Tätigkeit Ihres Gewerbes ist bereits ab dem Tag der Gewerbeanmeldung bei der Gewerbebehörde möglich:
Weitere Schritte, welche Sie im Zuge der Unternehmensgründung vornehmen müssen:
Informationen zur Ausübung von freiberuflichen Tätigkeiten finden sich auf den Seiten der jeweiligen Kammer bzw. des jeweiligen Berufsverbandes.
Weiterführende Links
- Gründungsberatung der Wirtschaftskammer (Gründerservice)
- Your Europe Business (EU) (Informationen zu den entsprechenden Regelungen in anderen EU-Mitgliedstaaten)
Hinweis
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort
Bundesministerium für Verfassung, Reformen, Deregulierung und Justiz