Bedingte Strafnachsicht
Wird ein Straftäter zu einer Freiheitsstrafe von maximal zwei Jahren oder zu einer Geldstrafe verurteilt, so kann ihm das Gericht die Strafe unter Bestimmung einer Probezeit von mindestens einem Jahr und höchstens drei Jahren bedingt nachsehen.
Voraussetzung dafür ist, dass die bloße Strafandrohung genügt, um den Straftäter von weiteren strafbaren Handlungen abzuhalten. Weiters darf die Vollstreckung der Strafe nicht notwendig sein, um Nachahmungstäter abzuhalten.
Bedingte Strafnachsicht ist auch nur für einen Teil der Strafe möglich. Wenn eine Geldstrafe und eine Freiheitsstrafe zusammen verhängt werden, wird häufig nur die Freiheitsstrafe bedingt nachgesehen. Bei einer Geldstrafe kann seit 1. Jänner 2016 nur noch maximal die Hälfte der Strafe bedingt nachgesehen werden.
Wird die Strafnachsicht bei ordnungsgemäßem Wohlverhalten während der Probezeit nicht widerrufen, so wird die Strafe endgültig nachgesehen.
Rechtsgrundlagen
- Strafgesetzbuch (StGB)
- Strafprozessordnung (StPO)
- Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Bei allen personenbezogenen Bezeichnungen gilt die gewählte Form für beide Geschlechter und entspricht damit in diesem Text exakt der gesetzlichen Terminologie der Strafprozessordnung (§ 515 Abs. 2 StPO).
Hinweis
HELP-Redaktion
Erstellt in Zusammenarbeit mit:
Österreichischer Rechtsanwaltskammertag