Versicherungszeiten
Nach dem Allgemeinen Pensionsgesetz (APG) gibt es nur mehr Beitragszeiten und nicht mehr die Unterscheidung zwischen Beitrags- und Ersatzzeiten.
Diese Beitragszeiten scheinen auf dem Pensionskonto auf und untergliedern sich wie folgt:
- Zeiten einer Erwerbstätigkeit
- Zeiten einer Teilversicherung in der Pensionsversicherung
- Zeiten der Kindererziehung, Familienhospizkarenz und Pflegekarenz
- Bezug von Arbeitslosengeld, Notstandshilfe und Umschulungsgeld
- Bezug von Kranken-, Wochen-, Übergangs- und Rehabilitationsgeld
- Zeiten des Präsenz- und Zivildienstes
- Zeiten einer freiwilligen Versicherung in der Pensionsversicherung
- Weiterversicherung
- Weiterversicherung aufgrund der Pflege einer nahen Angehörigen/eines nahen Angehörigen (ab Pflegestufe 3)
- Selbstversicherung
- Selbstversicherung bei Pflege eines behinderten Kindes
- Selbstversicherung für Zeiten der Pflege naher Angehöriger
- "Opting in" bei geringfügiger Beschäftigung
- Nachkauf Schul-, Studien- und Ausbildungszeiten
Die Zeiten der Teilversicherung haben bis 31. Dezember 2004 als beitragsfreie Ersatzzeiten gegolten. Für solche Zeiten ab 2005 werden nun im Gesetz festgelegte Beitragsgrundlagen herangezogen.
Weiterführende Links
- Versicherungsdatenauszug erstellen (Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger)
- Handy-Signatur und Bürgerkarte (A-SIT)
Stand: 01.01.2019
Hinweis
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Abgenommen durch:
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz
Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger
Bundesministerium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz