Geld- oder Sachspenden

In Österreich gibt es zahlreiche gemeinnützige Organisationen, die auf Spenden aus der Bevölkerung angewiesen sind. Die meisten bieten auch Möglichkeiten zu Online-, Telefon- oder SMS-Spenden.

Spenden für mildtätige Zwecke, für Zwecke der Entwicklungszusammenarbeit und für Zwecke nationaler und internationaler Katastrophenhilfe sind als Sonderausgaben abzugsfähig und zwar maximal in Höhe von zehn Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte. Voraussetzung ist, dass die spendenempfangende Einrichtung (z.B. mildtätiger Verein) in die Liste der begünstigten Spendenempfänger des Bundesministeriums für Finanzen (BMF) aufgenommen wurde.

Neu

Seit 1.Jänner 2017 wird Ihre Spende an eine Spendenorganisation von dieser direkt an das Finanzamt übermittelt und automatisch für Ihre Steuererklärung (Arbeitnehmerveranlagung) übernommen.

Voraussetzung dafür ist, dass es sich um eine Spendenorganisation handelt, die in der Liste der begünstigten Spendenempfänger des BMF aufscheint und dass Sie der Spendenorganisation Ihr Geburtsdatum sowie Vor- und Familiennamen laut Meldezettel bekannt geben. Ausführliche Informationen zum Thema "Spenden absetzen NEU" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wer eine Sachspende leisten möchte, sollte sich genau informieren, welche Artikel benötigt werden.

Im Fall von Katastrophen oder akuten Notlagen werden zusätzliche Spendenaufrufe über die Medien verbreitet.

Die Kontaktdaten diverser Hilfsorganisationen finden sich im Kapitel "Weiterführende Informationen". 

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 2. Februar 2023

Für den Inhalt verantwortlich: oesterreich.gv.at-Redaktion