Rasenmähzeiten in der Steiermark
Gemeinden mit Anfangsbuchstaben S
Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der HELP-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.
Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.
Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von HELP.gv.at nutzt.
Gemeinde | Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben | Art der Tätigkeit | Zeiten |
|
|
|
|
Sankt Gallen | Verordnung | Rasenmähen und Heckenschneiden mit Geräten, die mit Verbrennungsmotor ( z.B. Benzinrasenmäher) oder Elektromotor angetrieben werden | verboten:
|
Sankt Johann im Saggautal | keine Vorgaben |
| |
Sankt Johann in der Haide | keine Vorgaben |
|
|
Sankt Josef (Weststeiermark) | Verordnung | lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie der Betrieb von Rasenmähern (Benzinrasenmäher), im gesamten Gemeindegebiet gilt nicht für: land- und forstwirtschaftliche Betriebe hinsichtlich der Bewirtschaftung, jedoch nicht für den Betrieb mit Rasenmähern (Benzinrasenmäher) | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Kathrein am Offenegg | Empfehlung | Verwendung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren (Benzinrasenmäher) und anderer lärmender Geräte | erlaubt:
zu unterlassen:
|
Sankt Lorenzen im Mürztal | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Marein im Mürztal | Verordnung | Rasenmähen mit lärmentwickelnden Rasenmähern mit Verbrennungsmotor (Benzinrasenmäher) gilt nicht für: elektrisch betriebene Rasenmäher, die keinen Lärm erzeugen | verboten:
|
Sankt Margarethen bei Knittelfeld | Verordnung | Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie Durchführung von lärmerregenden Arbeiten (Verwendung von Kreissägen, Presslufthämmern und dergleichen) gilt nicht für: Land- und forstwirtschaftliche Tätigkeiten sowie Arbeiten der gewerblichen Gärtnereien und solche der Gemeinde St. Margarethen bei Knittelfeld im Rahmen der Betreuung der öffentlichen Anlagen | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Martin im Sulmtal | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
|
Sankt Michael in Obersteiermark | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
|
Sankt Nikolai im Sausal | Verordnung | Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern sowie die Durchführung von vergleichbaren lärmerregenden Arbeiten | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Peter am Ottersbach | keine Vorgaben |
|
|
Sankt Peter im Sulmtal | Verordnung | lärmverursachende Gartenarbeiten mit Verbrennungsmotoren, wie beispielsweise der Betrieb von Rasenmähern (z.B. Benzinrasenmäher) | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Peter ob Judenburg | Verordnung | lärmbelästigende Garten- oder Hausarbeiten gilt nicht für: unerlässliche Reparaturarbeiten zur unverzüglichen Behebung nicht vorgesehener Gebrechen an Versorgungseinrichtungen zur Abwehr von Gefahren oder Schäden größeren Ausmaßes, sowie Tätigkeiten, die im üblichen Rahmen der Land- und Forstwirtschaft für solche Betriebe verrichtet werden | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Peter-Freienstein | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
|
Sankt Radegund bei Graz | Verordnung | lärmverursachende Gartenarbeiten wie z.B. Rasenmähen, Baumschnitt, Häckselarbeiten udgl. mit Maschinen mit Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) | erlaubt:
|
Sankt Ruprecht an der Raab | Verordnung | Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Stefan ob Leoben | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
verboten:
|
Sankt Stefan ob Stainz | Empfehlung | Rasenmähen | erlaubt:
verboten:
|
Schäffern | keine Vorgaben |
|
|
Schladming | Verordnung | Verrichtung lärmerregender Haus- und Gartenarbeiten, insbesondere die Benützung von Arbeitsgeräten und Werkzeugen, welche mit Verbrennungsmotoren betrieben werden, wie Rasenmähern (Benzinrasenmäher), Heckenscheren, Baumsägen usw. | erlaubt:
verboten:
|
Sinabelkirchen | Verordnung | Inbetriebnahme von motorbetriebenen Geräten, wie Rasenmähern, Häckslern, Sägen, Laubsaugern, Heckenschneiden u.Ä. | verboten:
|
Spielberg | Empfehlung | lärmbelästigende Gartenarbeiten gilt nicht für: öffentliche Grünanlagen | erlaubt:
verboten:
|
Spital am Semmering | Verordnung | Benützung von Rasenmähern mit Verbrennungsmotoren | erlaubt:
|
St. Kathrein am Hauenstein | keine Vorgaben |
|
|
Stainz | Verordnung | Rasenmähen | erlaubt:
verboten:
|
Stallhofen | Empfehlung | Verwendung von motorbetriebenen Rasenmähern | erlaubt:
verboten:
|
Straden | Empfehlung | Rasenmähen | erlaubt:
|
Stubenberg | Verordnung | Rasenmähen | verboten:
|
Hinweis
HELP-Redaktion