Rasenmähzeiten in der Steiermark

Gemeinden mit Anfangsbuchstaben H

Hinweis

Die im Folgenden angeführten Informationen wurden der oesterreich-Redaktion auf Anfrage von den angegebenen Gemeinden übermittelt und werden nicht laufend aktualisiert. Es besteht kein Anspruch auf Vollständigkeit.

Auch in Gemeinden, die keine ortspolizeiliche Verordnung erlassen haben, darf nicht zu jeder Tages- und Nachtzeit Rasen gemäht werden; oft sind in Landesgesetzen (Landessicherheitsgesetz, Landes-Polizeistrafgesetz etc.) Bestimmungen enthalten, die beispielsweise das Verursachen störenden Lärms verbieten. Darüber hinaus gibt es auch im Privatrecht Bestimmungen, die es Eigentümerinnen/Eigentümern von Grundstücken ermöglichen, sich unter bestimmten Voraussetzungen gegen übermäßigen Lärm zu wehren. Im Folgenden werden nur von den Gemeinden erlassene Verordnungen bzw. von diesen ausgesprochene Empfehlungen angeführt.

Ausführliche Informationen zu den wichtigsten Regeln für das Zusammenleben in der Gemeinde (wie z.B. Maulkorb- und Leinenzwang für Hunde, Abfall, Schneeräumung etc.) finden sich im Thema "Leben in der Gemeinde". Prüfen Sie, ob auch Ihre Gemeinde bzw. Stadt dieses Service von oesterreich.gv.at nutzt.

Diese Tabelle gibt – alphabetisch geordnet – die Rasenmähzeiten der Gemeinden des Bundeslandes Steiermarkt wieder.

Gemeinde

Verordnung/Empfehlung/keine Vorgaben

Art der Tätigkeit

Zeiten

Letzte Aktualisierung

 

 

 

 

 
Hart bei Graz Verordnung

lärmverursachende Gartenarbeiten, wie der Betrieb von Rasenmähern, Heckenscheren, Baumsägen, Spritzgeräten usw.

 

erlaubt: (September bis April)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

erlaubt: (Mai bis August)

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten: ganzjährig

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

22. Juni 2021

Betrieb von Motor- und Kreissägen und lärmverursachende handwerkliche Arbeiten, wie Hämmern, Sägen, Schleifen und Bohren, sowie das Zerkleinern von Brennmaterial außerhalb genehmigter gewerblicher Betriebsanlagen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 19 Uhr
  • Samstag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13:30 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig

Hartl

keine Vorgaben    

1. Oktober 2019

Hartberg 

keine Vorgaben 

 

 

1. Oktober 2019

Haselsdorf-Tobelbad

Verordnung

lärmbelästigende Gartenarbeiten mit größerer verbundener Geräuschentwicklung, insbesondere die Inbetriebnahme von Rasenmähern, Heckenscheren sowie Holzschneiden mit Kreis- und Motorsägen

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 7 bis 12 Uhr
    • 13 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 13 bis 18 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig
 

Hausmannstätten 

Verordnung 

lärmbelästigende Gartenarbeiten sind alle im Garten anfallenden, mit größerer Geräuschentwicklung verbundenen Arbeiten, insbesondere die Inbetriebnahme von Gartengeräten, motorbetriebenen Rasenmähern, Motorsensen, Heckenscheren, Motorsägen, Kreissägen, Häckslern, Spritzgeräten oder vergleichbaren lärmerregenden Geräten.

erlaubt:

  • Montag bis Freitag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 20 Uhr
  • Samstag
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 17 Uhr

verboten:

  • Sonn- und Feiertag
    • ganztägig 
 

Heimschuh

keine Vorgaben

 

 

 

Hengsberg 

keine Vorgaben 

 

 

 

Hitzendorf

Empfehlung

lärmerregende Haus- und Gartenarbeiten wie z.B. Arbeiten mit Rasenmäher, Heckenschere, Kreissäge, Motorsäge usw.

erlaubt:

  • werktags (Montag bis Samstag)
    • 8 bis 12 Uhr
    • 14 bis 19 Uhr
 

Hofstätten an der Raab

keine Vorgaben

 

 

 

Hohentauern 

keine Vorgaben