Aktives Wahlrecht bei der Europawahl 2014

Neben österreichischen Wahlberechtigten mit Hauptwohnsitz im Inland ("Inlandsösterreicher") sind auch in die Europa-Wählerevidenz eingetragene Österreicherinnen/Österreicher mit Hauptwohnsitz im Ausland ("Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher") und in diesem Register eingetragene andere EU-Bürger mit Hauptwohnsitz in Österreich bei Europawahlen wahlberechtigt.

Stichtag für die Eintragung in der Europa-Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde bei der Europawahl 2014 war der 11. März 2014.

Detaillierte Informationen zur aktiven Wahlberechtigung bei Europawahlen finden sich auf oesterreich.gv.at. Darüber hinaus finden sich auf oesterreich.gv.at weitere ausführliche Informationen zum Thema "Europawahl 2014".

Weitere detaillierte Informationen zur Europawahl 2014 finden sich auf der Europainformationswebsite der österreichischen Bundesregierung "Zukunft Europa" sowie auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres.

Im Folgenden findet sich ein Muster-Stimmzettel für die Europawahl mit Bemerkungen zur korrekten Ausfüllweise. Auf den Seiten des Bundesministeriums für Inneres kann ein Muster des amtlichen Stimmzettels heruntergeladen werden.

 

Amtlicher Stimmzettel - Ausfüllhilfe

Letzte Aktualisierung: 26. Mai 2014