Allgemeines zu Bundespräsidentenwahlen

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember 2016.

Die Bundespräsidentin/der Bundespräsident wird von den Wahlberechtigten gemäß den Wahlgrundsätzen gewählt. Die Amtsdauer der Bundespräsidentin/des Bundespräsidenten beträgt sechs Jahre. Eine Wiederwahl für die unmittelbar folgende Funktionsperiode ist nur einmal zulässig. Das bedeutet, dass Bewerberinnen/Bewerber bei zwei aufeinanderfolgenden Bundespräsidentenwahlen antreten können.

Der Termin für den ersten Wahlgang der Bundespräsidentenwahl 2016 war Sonntag, der 24. April 2016. Der zweite Wahlgang (Stichwahl) fand am Sonntag, den 22. Mai 2016 statt. Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat entschieden, dass die Stichwahl in ganz Österreich und komplett wiederholt werden muss. Nach einer Verschiebung des ursprünglich vorgesehenen Termins 2. Oktober 2016 fand die Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl am Sonntag, den 4. Dezember 2016 statt.

Ausführliche Informationen zur Wiederholung der Stichwahl finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Wer für das Amt des Bundespräsidenten kandidieren möchte, muss die österreichische Staatsbürgerschaft besitzen, am Wahltag 35 Jahre alt und zum Nationalrat wählbar sein. Es sind mindestens 6.000 Unterstützungserklärungen erforderlich, die zusammen mit dem Wahlvorschlag bei der Bundeswahlbehörde eingebracht werden müssen.

Um zur Bundespräsidentin/zum Bundespräsidenten gewählt zu werden, ist eine absolute Mehrheit, d.h. mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen, notwendig. Wenn keine Kandidatin/kein Kandidat eine solche Mehrheit erreicht, findet vier Wochen nach dem ersten Wahlgang eine Stichwahl statt, bei der nur noch die beiden stimmenstärksten Kandidatinnen/Kandidaten antreten.

Es besteht keine Wahlpflicht.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2016