Aktives Wahlrecht – Bundespräsidentenwahl 2016

Hinweis

Hier finden sich die Ergebnisse der Wiederholung der Bundespräsidenten-Stichwahl vom 4. Dezember 2016.

Bei der Wiederholungswahl am 4. Dezember 2016 galten nicht mehr jene Wählerverzeichnisse, die bei den Wahlgängen am 24. April und am 22. Mai 2016 herangezogen wurden, sondern neue Wählerverzeichnisse. Das heißt, dass alle österreichischen Staatsbürgerinnen/österreichischen Staatsbürger, die am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren, an der Wahl teilnehmen durften.

Bei der Wiederholung des zweiten Wahlgangs der Bundespräsidentenwahl 2016 waren daher alle Personen aktiv wahlberechtigt, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, die

Ob diese Voraussetzungen vorliegen, wird – abgesehen vom Wahlalter – nach dem Stichtag beurteilt. Als Stichtag galt der 27. September 2016.

Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher waren wahlberechtigt, wenn sie am Wahltag mindestens 16 Jahre alt waren und bis zum 27. Oktober 2016 in die Wählerevidenz einer österreichischen Gemeinde eingetragen wurden oder bereits darin eingetragen waren. Um in die Wählerevidenz eingetragen zu werden, muss ein Antrag gestellt werden. Auslandsösterreicherinnen/Auslandsösterreicher, die im Ausland wählten, benötigten für die Stimmabgabe eine Wahlkarte. Nur wenn sie sie sich am Wahltag zufällig in der österreichischen Gemeinde, in der sie in der Wählerevidenz eingetragen sind, aufhielten, war keine Wahlkarte erforderlich.

Hinweis

Österreichische Staatsbürgerinnen/österreichische Staatsbürger mit Hauptwohnsitz in Österreich werden automatisch in der Wählerevidenz ihrer Heimatgemeinde geführt. In Folge werden sie auch automatisch in das für die Bundespräsidentenwahl erstellte Wählerverzeichnis aufgenommen.

Andere EU-Bürgerinnen/andere EU-Bürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft und Personen aus Drittstaaten ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Bundespräsidentenwahlen nicht wahlberechtigt.

Weitere Informationen zum Thema "Bundespräsidentenwahl 2016" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Letzte Aktualisierung: 4. Dezember 2016