Vorzugsstimmenvergabe – Landtagswahl in Niederösterreich am 28. Jänner 2018

Bei der Landtagswahl in Niederösterreich am 28. Jänner 2018 konnte jede wahlberechtigte Person neben einer Stimme für eine Partei auch Vorzugsstimmen vergeben. Eine Vorzugsstimme bringt zum Ausdruck, dass die Vergabe eines Mandats an die gewählte Person besonders gewünscht wird.

Es können höchstens zwei Vorzugsstimmen abgegeben werden, und zwar für je eine Bewerberin/einen Bewerber der Landesliste und/oder der Wahlkreisliste.

Eine Vorzugsstimme wird vergeben, indem

  • der für die Kandidatin/den Kandidaten auf dem amtlichen Stimmzettel vorgesehene Kreis eindeutig markiert wird oder
  • die Kandidatin/der Kandidat sonst wo auf dem Stimmzettel eindeutig bezeichnet wird.

Vorzugsstimmen können gültig nur an Kandidatinnen/Kandidaten der Partei vergeben werden, die gewählt wird. D.h. die Kreuze sollten unbedingt in der gleichen Spalte gemacht werden.

Es gilt der Grundsatz "Name vor Partei": Eine gültige Vorzugsstimme "schlägt" die allenfalls anderslautende Parteibezeichnung.

Beispiel: Es wird ein Kreuz bei Partei X und ein Kreuz als Vorzugsstimme für eine Person der Partei Y gemacht. Nach dem Prinzip "Name vor Partei" zählt die Vorzugsstimme. Das bedeutet: Die Stimme geht an die Partei in der Spalte der vergebenen Vorzugsstimme. Das Kreuz für die andere Partei zählt nicht.

Letzte Aktualisierung: 29. Jänner 2018