Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018

Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2018, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die

Wahlberechtigt sind (im Gegensatz zur Nationalratswahl) nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, nicht auch Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland (sogenannte "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner").

An der Kärntner Landtagswahl 2018 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.

Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.

Weiterführende Links

Landtagswahl 2018 (Amt der Kärntner Landesregierung)

Rechtsgrundlagen

Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

Letzte Aktualisierung: 1. Jänner 2020

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