Aktives Wahlrecht – Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018
Hinweis
Hier finden sich die Ergebnisse der Landtagswahl in Kärnten vom 4. März 2018.
Aktiv wahlberechtigt bei der Kärntner Landtagswahl 2018, d.h. zur Stimmabgabe berechtigt, waren grundsätzlich alle Personen, die
- am Wahltag, 4. März 2018, bzw. am Vorwahltag, 23. Februar 2018, mindestens 16 Jahre alt waren und
- am Stichtag, 2. Jänner 2018,
- die österreichische Staatsbürgerschaft besaßen,
- ihren Hauptwohnsitz in Kärnten hatten und
- nicht wegen einer gerichtlichen Verurteilung vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Wahlberechtigt sind (im Gegensatz zur Nationalratswahl) nur Landesbürgerinnen/Landesbürger, nicht auch Kärntnerinnen/Kärntner mit Hauptwohnsitz im Ausland (sogenannte "Auslandskärntnerinnen/Auslandskärntner").
An der Kärntner Landtagswahl 2018 konnten nur wahlberechtigte Personen teilnehmen, deren Namen im abgeschlossenen Wählerverzeichnis der Gemeinde enthalten sind.
Unionsbürgerinnen/Unionsbürger ohne österreichische Staatsbürgerschaft sind bei Landtagswahlen nicht wahlberechtigt.
Weiterführende Links
Landtagswahl 2018 (Amt der Kärntner Landesregierung)
Rechtsgrundlagen
Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)
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