Wählen mit Wahlkarte – Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018

Allgemeines

Bei der Landtagswahl in Kärnten am 4. März 2018 (bzw. am Vorwahltag, 23. Februar 2018) konnte die Stimme

  • persönlich im zuständigen Wahllokal oder
  • mittels einer Wahlkarte abgegeben werden.

Anspruch auf eine Wahlkarte hat, wer am Wahltag (bzw. am Vorwahltag) voraussichtlich nicht im zuständigen Wahllokal wählen kann. Die Wahlkarte muss – unbedingt mit Begründung – bei der Hauptwohnsitzgemeinde beantragt werden. Wahlkartenanträge sind schriftlich, mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) oder online über oesterreich.gv.at möglich. Gründe für die Beantragung einer Wahlkarte können etwa Ortsabwesenheit, gesundheitliche Gründe oder ein Auslandsaufenthalt (z.B. Urlaub) sein.

Beantragung einer Wahlkarte

Die Beantragung einer Wahlkarte für die Kärntner Landtagswahl 2018 war auf folgende Arten bei der Hauptwohnsitzgemeinde möglich:

  • Mittels Online-Antrag (je nach Verfügbarkeit, abhängig von der jeweiligen Gemeinde) bis Mittwoch, 28. Februar 2018
  • Schriftlich (per formlosem schriftlichen Antrag, E-Mail oder Fax)
    • bis Mittwoch, 28. Februar 2018
    • bis Donnerstag, 1. März 2018, 12 Uhr, wenn die Wahlkarte an eine von der Antragstellerin/dem Antragsteller bevollmächtigte Person persönlich übergeben werden konnte
  • Mündlich (persönlich – nicht telefonisch!) bis Donnerstag, 1. März 2018, 12 Uhr

Wählen mit Wahlkarte

Die Stimmabgabe mit einer Wahlkarte konnte im Inland folgendermaßen erfolgen:

VOR dem Wahltag bzw. Vorwahltag ("Briefwahl")

  • Wahlkarte ausfüllen, zukleben und per Post an die jeweilige Bezirkswahlbehörde schicken: Die Wahlkarte musste spätestens am Wahltag, 4. März 2018, 17 Uhr bei der Bezirkswahlbehörde ankommen.

AM Wahltag (Sonntag, 4. März 2018) bzw. Vorwahltag (Freitag, 23. Februar 2018)

  • Ausgefüllte und bereits unterschriebene und zugeklebte Wahlkarte in einem Wahllokal des Stimmbezirks abgeben (während der Öffnungszeiten)
  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte in einem beliebigen Wahlkarten-Wahllokal in Kärnten 
    • Unbenützte Wahlkarte mitbringen
    • Wahlkarte an die Wahlleiterin/den Wahlleiter übergeben (die Wählerin/der Wähler erhält dann den Stimmzettel zur Stimmabgabe in der Wahlzelle im Wahllokal)

AM Wahltag (Sonntag, 4. März 2018)

  • Persönliches Wählen mit der Wahlkarte vor einer "fliegenden Wahlkommission" (besondere Wahlbehörde) auf Antrag, z.B. bei Geh- oder Transportunfähigkeit oder Aufenthalt in einem Krankenhaus

Ausführliche Informationen zum Thema "Wahlkarte" finden sich ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

Weiterführende Links

Rechtsgrundlagen

Kärntner Landtagswahlordnung (K-LTWO)

Letzte Aktualisierung: 5. März 2018