Berufsmatura
Allgemeine Informationen
Die Berufsreifeprüfung (Berufsmatura, Lehre mit Matura oder Lehre und Matura) bietet die Möglichkeit, eine praktische Berufsausbildung (Lehre) mit den Vorteilen einer Matura (Berechtigung zum Studieren) zu verbinden.
Die Berufsreifeprüfung kann parallel zur Lehrausbildung begonnen werden. Mit der Berufsreifeprüfung wird die Berechtigung zum Beginn eines Universitäts- oder Fachhochschulstudiums erworben.
Voraussetzungen
Zur Berufsreifeprüfung kann antreten, wer eine der folgenden Voraussetzungen erfüllt:
- Facharbeiterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
- mindestens dreijährige mittlere Schule,
- mindestens dreijährige Ausbildung nach dem Gesundheits- und Krankenpflegegesetz
- mindestens 30 Monate umfassende Ausbildung nach dem Bundesgesetz über die Regelung des medizinisch-technischen Fachdienstes und der Sanitätshilfsdienste (MTF-SHD-G)
- Meisterprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- Befähigungsprüfung nach der Gewerbeordnung 1994
- land- und forstwirtschaftliche Meisterprüfung nach dem Land- und forstwirtschaftlichen Berufsausbildungsgesetz
- Dienstprüfung gemäß Beamten-Dienstrechtsgesetzes 1979 bzw. des Vertragsbedienstetengesetzes 1948 für eine entsprechende oder höhere Einstufung in die Verwendungs- bzw. Entlohnungsgruppen jeweils gemeinsam mit einer tatsächlich im Dienstverhältnis verbrachten Dienstzeit von mindestens drei Jahren nach Vollendung des 18. Lebensjahres,
- erfolgreicher Abschluss sämtlicher Pflichtgegenstände in allen Semestern der 10. und 11. Schulstufe einer berufsbildenden höheren Schule oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung jeweils gemeinsam mit einer mindestens dreijährigen beruflichen Tätigkeit sowie erfolgreicher Abschluss aller Module über Pflichtgegenstände der ersten vier Semester einer berufsbildenden höheren Schule für Berufstätige oder einer höheren Anstalt der Lehrer- und Erzieherbildung für Berufstätige,
- erfolgreicher Abschluss eines Studienförderungsgesetzes 1992 durch Verordnung des zuständigen Bundesministers genannten Hauptstudienganges an einem Konservatorium,
- erfolgreicher Abschluss eines mindestens dreijährigen künstlerischen Studiums an einer Universität oder an einer Privatuniversität gemäß Universitäts-Akkreditierungsgesetz für welches die allgemeine Universitätsreife mittels positiv beurteilter Zulassungsprüfung nachzuweisen war,
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung zum Heilmasseur gemäß dem Bundesgesetz über die Berufe und die Ausbildung zum medizinischen Masseur und Heilmasseur – MMHmG
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der medizinischen Fachassistenz gemäß Medizinische Assistenzberufe-Gesetz (MABG)
- erfolgreicher Abschluss einer Ausbildung in der Pflegefachassistenz gemäß Gesundheits- und Krankenpflegegesetz – GuKG
Bei einer Berufsreifeprüfung müssen vier Teilprüfungen abgelegt werden:
- Deutsch
(fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung; eine negative schriftliche Klausurarbeit kann durch eine positive mündliche Prüfung ausgeglichen werden) - Mathematik
(viereinhalbstündige schriftliche Klausurarbeit) - Lebende Fremdsprache
(entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit oder mündliche Prüfung) - Fachbereichsprüfung
(entweder fünfstündige schriftliche Klausurarbeit und mündliche Prüfung oder Durchführung einer Projektarbeit mit Präsentation und Diskussion)
Die Teilprüfungen können alle auf einmal oder zeitlich getrennt voneinander abgelegt werden. Für jene Teilprüfungen, die innerhalb von fünf Jahren ab dem Zeitpunkt der Zulassung abgelegt werden, werden jene Lehrpläne und Prüfungsvorschriften angewendet, die zum Zeitpunkt der Zulassung anzuwenden waren; nach diesem Zeitpunkt ist nach den jeweils geltenden Bestimmungen vorzugehen.
Eine zeitliche Limitierung für das Ablegen der einzelnen Teilprüfungen bzw. der Berufsreifeprüfung insgesamt ist nicht vorgesehen. Erfolgreich abgelegte Teilprüfungen nach nicht mehr geltenden Vorschriften gehen nicht verloren.
Berufsreifeprüfung im Rahmen des Förderprogramms „Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung“
Wenn Lehrlinge mit der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bereits während der Lehrausbildung starten möchten, können sie im Rahmen des Förderprogramms "Berufsmatura: Lehre mit Reifeprüfung" kostenlos Vorbereitungskurse besuchen und Teilprüfungen absolvieren.
Das Mindestalter für den Abschluss der Berufsreifeprüfung beträgt 19 Jahre. Es können jedoch drei der vier Teilprüfungen bereits vor Abschluss der Lehrausbildung abgelegt werden. Bei vierjährigen Lehrberufen kann die Teilprüfung über den Fachbereich auch im unmittelbaren Anschluss an die Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
Der vollständige Abschluss ist jedoch erst nach erfolgreich abgeschlossener Lehrausbildung möglich und darf frühestens mit dem Erreichen des 19. Lebensjahres absolviert werden.
Um nach Absolvierung der Lehrabschlussprüfung weiterhin im Rahmen des Förderprogramms die Vorbereitungskurse und Teilprüfungen kostenfrei zu besuchen, muss mindestens eine Teilprüfung vor der Lehrabschlussprüfung abgelegt werden.
Werden bereits vor der Berufsreifeprüfung Kurse bei einer nach dem Berufsreifeprüfungsgesetz anerkannten Bildungseinrichtung mit einer Abschlussprüfung (Teilprüfung) abgeschlossen, wird dieses Zeugnis anerkannt und die entsprechende Teilprüfung muss nicht noch einmal abgelegt werden.
Zuständige Stelle
Für die Zulassung und die Ausstellung des Berufsreifeprüfungszeugnisses, das Abschlusszeugnis über die 4 Teilprüfungen, ist jene höhere Schule zuständig, an der die Externistenprüfung abgelegt wird.
Verfahrensablauf
Die Berufsreifeprüfung kann an jeder österreichischen öffentlichen oder mit dem Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden, wenn diese eine Prüfungskommission für Externistenprüfungen hat. Diese Schule stellt nach Abschluss der Berufsreifeprüfung (Abschluss aller 4 Teilprüfungen) auch das Gesamtzeugnis (Abschlusszeugnis) aus.
Bei der Anmeldung muss auch entschieden werden, welche Teilprüfungen in welcher Form (schriftlich bzw. mündlich) abgelegt werden, ob eine Projektarbeit geschrieben oder in welchem Fachbereich angetreten wird.
Mindestens eine der Teilprüfungen muss im Rahmen einer Externistenprüfung an einer öffentlichen oder mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten höheren Schule abgelegt werden. Die anderen drei Teilprüfungen können auch an einer anerkannten Bildungseinrichtung abgelegt werden (Wahlmöglichkeit), wo auch Vorbereitungskurse besucht werden können.
Erforderliche Unterlagen
- Nachweis der erforderlichen Voraussetzung, beispielsweise positives Lehrabschlusszeugnis
- Geburtsurkunde
- Zeugnisse über bereits abgeschlossene Prüfungen (z.B. Sprachprüfungen), die als Teilprüfungen anerkannt werden können (falls vorhanden)
Kosten
Die Ablegung der Berufsreifeprüfung sowie Vorbereitungskurse sind im Rahmen des Förderprogrammes für Lehrlingekostenlos.
Zusätzliche Informationen
Weiterführende Links
- Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern
- Berufsreifeprüfung (BMBWF)
- Broschüre "Berufsreifeprüfung" (AK)
Rechtsgrundlagen
Bundesgesetz über die Berufsreifeprüfung
Hinweis
Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung
Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort