Neuerungen im Bereich Wissenschaft und Bildung
Neuerungen im Bereich Wissenschaft
Wissenschaftsfonds-Novelle 2015
Ab 1. Februar 2016
Eine Änderung des Forschungs- und Technologiegesetzes verbessert das Liquiditätsmanagements des Fonds zur Förderung der wissenschaftlichen Forschung (FWF) und schafft effizientere Strukturen. Neben Änderungen der Zusammensetzung des Präsidiums sieht das Gesetz auch die Stärkung der Delegiertenversammlung, den Ausbau der Aufgaben des Aufsichtsrates und eine Optimierung der Geschäftsführungsregelungen für das Präsidium vor.
Es ist ein Präsidium mit einer Präsidentin/einem Präsidenten, einer kaufmännischen Vizepräsidentin/ einem kaufmännischen Vizepräsidenten zu bestellen. Diese Funktionen sind öffentlich auszuschreiben und sind bezahlte Anstellungen, während die sonstigen Tätigkeiten der Organe des Fonds ehrenamtlich bleiben. Dem Präsidium gehören auch weiterhin drei wissenschaftliche Vizepräsidentinnen/Vizepräsidenten an. 2016 werden die Funktionen der Präsidentin/des Präsidenten und der Vizepräsidentinnen/der Vizepräsidenten erneut ausgeschrieben.
Mit der Neufassung des Gesetzes werde den Entwicklungen der letzten Jahre, wie etwa dem Beschluss des Bundes Public Corporate Governance Kodex oder den Änderungen im Bundeshaushaltsrecht, Rechnung getragen.
Neuerungen im Bereich Bildung
Universitätsgesetz 2002
Ab 1. Jänner 2016
Mit der Novelle werden die bestehenden Zugangsregeln zu einzelnen Studien bis 2021 weiter verlängert und die Studieneingangs- und Orientierungsphasen (StEOP) vereinheitlicht. Für die Mitglieder der Universitätsräte sollen ab 2018 erweiterte Unvereinbarkeitsregeln gelten, zudem wird die Möglichkeit der Festlegung von Vergütungs-Obergrenzen geschaffen.
Durch eine Änderung des Forschungsorganisationsgesetzes werden auch das Österreichische Archäologische Institut in die Österreichische Akademie der Wissenschaften und das Institut für Österreichische Geschichtsforschung in die Universität Wien eingegliedert. Zudem wird weiters umgesetzt, dass Studierende Einsicht in die Unterlagen von Aufnahmeprüfungen erhalten.
Basisbildung für Erwachsene
Ab 1. Jänner 2016
Im Bereich "Basisbildung" verdoppelt der Bund jeden von den Ländern entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarung als Fördermittel ausbezahlten Euro gemäß Planungsdaten pro Land und Haushaltsjahr. Durch Inanspruchnahme von Mitteln des Europäischen Sozialfonds seitens des Bundes können die Mittel von Bund und Land verdoppelt werden (ausgenommen Burgenland).
Vertragspartei | Fördermittel 2016 (in Euro) |
Burgenland | 88 000 |
Kärnten | 117 188 |
Niederösterreich | 421 875 |
Oberösterreich | 453 125 |
Salzburg | 200 000 |
Steiermark | 150 000 |
Tirol | 154 690 |
Vorarlberg | 75 000 |
Wien | 1 966 666 |
Summe Länder | 3 626 544 |
Summe Bund | 3 626 544 |
Summe ESF | 7 077 090 |
Im Programmbereich "Nachholen des Pflichtschulabschlusses" verdoppelt der Bund jeden von den Ländern entsprechend den Bestimmungen dieser Vereinbarung als Fördermittel ausbezahlten Euro gemäß Planungsdaten pro Land und Haushaltsjahr.
Vertragspartei | Fördermittel 2016 (in Euro) |
Burgenland | 121 770 |
Kärnten | 243 450 |
Niederösterreich | 283 960 |
Oberösterreich | 624 277 |
Salzburg | 484 000 |
Steiermark | 400 000 |
Tirol | 243 393 |
Vorarlberg | 163 900 |
Wien | 2 903 175 |
Summe Länder | 5 467 925 |
Summe Bund | 5 467 925 |
Ausbau ganztägiger Schulformen
Ab 1. Jänner 2016
Es sollen bis zum Schuljahr 2016/2017 insgesamt 174.000 Plätze in der schulischen Tagesbetreuung flächendeckend, also österreichweit, von allgemein bildenden Pflichtschulen bis zu allgemein bildenden höheren Schulen, nach bedarfsgerechter Verteilung geschaffen werden. Ziele dieser Initiative sind zum einen die Verbesserung der individuellen Förderung von Schülerinnen/Schüler, zum anderen die leichtere Vereinbarkeit von Beruf und Familie.
Als Anschubfinanzierung für den dazu nötigen Ausbau der Infrastruktur und der Freizeitbetreuung an Schulen, die bei großer Nachfrage bis 18 Uhr dauern kann, stellt der Bund den Ländern zweckgebundenen Zuschuss zur Verfügung. In den Jahren 2015-2018 betragen die Unterstützungsleistungen bis zu Euro 375.402.000. Im Jahre 2016 ist eine Zwischenevaluierung durch den Bund durchzuführen.
Die Finanzierung und Zahlungsmodalitäten für die Freizeit im Rahmen der schulischen Tagesbetreuung bis 18 Uhr im Jahren 2016 lauten:
2016 | 99.022.999,99 € |
Dieser Betrag wird wie folgt aufgeteilt:
Vertragspartei | Gesamtsumme in Euro (höchstens) | Davon auch für Infrastruktur in Euro (höchstens) |
Burgenland | 3.361.048,57 | 1.848.576,71 |
Kärnten | 6.623.608,86 | 3.642.984,87 |
Niederösterreich | 19.037.746,09 | 10.470.760,35 |
Oberösterreich | 16.705.665,31 | 9.188.115,92 |
Salzburg | 6.264.313,80 | 3.445.372,59 |
Steiermark | 14.299.119,25 | 7.864.515,59 |
Tirol | 8.348.203,33 | 4.591.511,83 |
Vorarlberg | 4.359.101,38 | 2.397.505,76 |
Wien | 20.024.193,40 | 11.013.306,37 |
Österreich | 99.022.999,99 |
Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) – Änderungen in der Verantwortung
Ab 1. Jänner 2016
Das Bundesinstitut für Bildungsforschung, Innovation und Entwicklung des österreichischen Schulwesens (BIFIE) wird in zentralen Punkten neu organisiert. Die wissenschaftliche Komponente wird gestärkt und Forschungsergebnisse werden veröffentlicht. Es gibt in Hinkunft nur mehr eine Leitungsperson, die Standorte werden reduziert. Für die Abwicklung der Zentralmatura soll das Bildungsministerium zuständig sein. Die neue Leitung des BIFIE soll mit 1. Jänner 2017 neu bestellt werden, ebenso der Aufsichtsrat mit seinen kaufmännisch-wirtschaftlichen Agenden und der wissenschaftliche Beirat.
Inhaltlich soll sich das BIFIE künftig auf die angewandte Bildungsforschung sowie auf diverse Testverfahren an Schulen konzentrieren. Ziel ist es, die ursprüngliche, bei der Gründung 2008 festgelegten Funktion, nämlich auf Grundlage wissenschaftlicher Erhebungen die Bildungspolitik bei der Qualitätssicherung zu unterstützen, wieder zu stärken und das Institut darauf zu konzentrieren – dazu zählen internationale Assessments, Bildungsstandarderhebungen, Angewandte Bildungsforschung, Evaluation, bildungspolitische Berichterstattung, Forschungsdatenbank. In diesem Sinne wird auch der Kooperation mit anderen Forschungseinrichtungen mehr Stellenwert eingeräumt, ebenso soll die Zusammenarbeit mit den Bundesländern im Bereich der Kindergärten und Horte forciert werden. Die Forschungsergebnisse des Instituts werden künftig veröffentlicht.Hinweis
oesterreich.gv.at-Redaktion