Neuerungen im Bereich Arbeit und Soziales
Ausbildungspflicht für Jugendliche bis 18
Ab 1. Juli 2017
Die Ausbildungspflicht gilt ab Juli 2017 für alle Jugendlichen, die die Pflichtschule im Schuljahr 2016/2017 bzw. danach abschließen.
Die Erziehungsberechtigten müssen dafür sorgen, dass Jugendliche nach Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht bis 18 Jahre eine weitere Ausbildung bekommen. Sie können entweder eine weiterführende Schule besuchen, eine Lehre absolvieren oder eine sonstige Ausbildung (z.B. ein Praktikum) machen.
Stand: 15.12.2016
Hinweis
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Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt
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