Neuerungen im Bereich Verfassung und Verwaltung
Neuregelung für den Mandatsverlust von Abgeordneten
Ab 1. Jänner 2017
Ein Mandatsverlust erfolgt bereits bei rechtskräftiger Verurteilung zu mehr als einem halben Jahr Haft bzw. bedingter Freiheitsstrafe von mehr als zwölf Monaten. Dieses gilt künftig auch für Regierungsmitglieder, Landeshauptleute etc..
Stand: 15.12.2016
Hinweis
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Abgenommen durch:
Bundeskanzleramt
Bundeskanzleramt