Neuerungen im Bereich Finanzen
- Bankomatgebühr:
Grundsätzliches Verbot der vertraglichen Vereinbarung von Kosten bei der Abhebung an Geldausgabeautomaten - Verwaltungsreduktion für Bürger im Falle eines Wohnsitzwechsels
- Neue Regelungen bei Wertpapiergeschäften
Bankomatgebühr: Grundsätzliches Verbot der vertraglichen Vereinbarung von Kosten bei der Abhebung an Geldausgabeautomaten
Ab 13. Jänner 2018
Jede Bank muss mindestens eine Kontovariante anbieten, bei der Bargeldabhebungen pauschal inkludiert sind. Außerdem werden Kundinnen/Kunden von der Zahlung von Gebühren, die durch unabhängige Automatenbetreiber beansprucht werden, ausgenommen.
Verwaltungsreduktion für Bürger im Falle eines Wohnsitzwechsels
Ab 1. Jänner 2018
Die Zuständigkeit eines Finanzamtes wird an den im Zentralen Melderegister (ZMR) gespeicherten Hauptwohnsitz der/des Abgabepflichtigen geknüpft. Damit ist im Falle eines Wohnsitzwechsels eine gesonderte Mitteilung an das bisher zuständige Finanzamt durch die Abgabepflichtige/den Abgabepflichtigen nicht mehr erforderlich.
Neue Regelungen bei Wertpapiergeschäften
Ab 3. Jänner 2018
Ab 3. Jänner 2018 gelten bei Wertpapier- und Derivatgeschäften neue Regelungen. Diese sollen den Schutz von Anlegerinnen/Anlegern erhöhen. Unter anderem gelten ab dann höhere Transparenz- und Informationspflichten für Banken, Wertpapierfirmen und Wertpapierdienstleistungsunternehmen. Außerdem müssen Beratungsgespräche besser dokumentiert werden.
Hinweis
Bundeskanzleramt