Neuerungen im Bereich Recht/Justiz
- Reform der Sachwalterschaft
- Änderungen im Datenschutzrecht
- Zusammenlegung von Bezirksgerichtenll
- Erhöhung einer Pauschalgebühr im Gerichtsgebührengesetz
- Neue Regeln für Pauschalreisen
- GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)
Reform der Sachwalterschaft
Ab 1. Juli 2018
Die gerichtliche Fürsorge für Menschen, die aufgrund einer psychischen Krankheit oder einer vergleichbaren Beeinträchtigung nicht mehr in der Lage sind, ihre Angelegenheiten selbst wahrzunehmen, wird neu geregelt. Angeboten werden nun vier auf die konkreten Bedürfnisse zugeschnittene Modelle der Vertretung – die gerichtliche Erwachsenenvertretung durch eine Sachwalterin/einen Sachwalter, die gesetzliche Erwachsenenvertretung durch Angehörige, die gewählte Erwachsenenvertretung sowie die Vorsorgevollmacht. Leitgedanke der Reform ist es dabei, die Selbstbestimmung soweit wie möglich aufrechtzuhalten. Die durch die öffentliche Hand geförderten Sachwalter- bzw. Erwachsenenschutzvereine werden nun zur Drehscheibe der Rechtsfürsorge ausgebaut. Ein verpflichtendes Clearing ist vorgesehen, um abzuklären, ob und in welchem Umfang eine gerichtliche Erwachsenenvertretung wirklich notwendig ist. Ebenso werden die Familien der Betroffenen stärker eingebunden und so die Rechte von Angehörigen gestärkt.
Änderungen im Datenschutzrecht
Ab 25. Mai 2018
Das österreichische Recht wird mit der neuen EU-Datenschutz-Grundverordnung und einer neuen EU-Datenschutz-Richtlinie für die Bereiche innere Sicherheit und Justiz in Einklang gebracht, zudem wird Erfahrungen in der Praxis mit den geltenden Datenschutzbestimmungen Rechnung getragen. Die neue EU-Verordnung zielt unter anderem auf mehr Eigenverantwortung von Unternehmen und Abschreckung durch hohe Strafen ab. Als Aufsichtsbehörde sowohl im Sinne der EU-Verordnung als auch im Sinne der EU-Richtlinie wird die Datenschutzbehörde fungieren. Künftig nicht mehr zu führen ist das Datenschutzregister, auch die Meldepflicht für neue Datenanwendungen entfällt. Dafür sind Unternehmen und öffentliche Stellen verpflichtet, bei Bedarf Risikoanalysen in Form von Datenschutz-Folgenabschätzungen durchzuführen und unter bestimmten Voraussetzungen eine Datenschutzbeauftragte/einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen. Bei Verstößen gegen das Datengeheimnis oder gegen die Sonderbestimmungen für Videoüberwachungen drohen Verwaltungsstrafen bis zu 50.000 Euro.
Zusammenlegung von Bezirksgerichten
Ab 1. Jänner 2018
Im Bundesland Burgenland wird das Bezirksgericht Jennersdorf vom Bezirksgericht Güssing aufgenommen.
Erhöhung einer Pauschalgebühr im Gerichtsgebührengesetz
Ab 1. Jänner 2018
Die Pauschalgebühr für gesellschafts- und firmenbuchrechtliche Veröffentlichungen, die ein Rechtsträger aufgrund gesetzlicher Ermächtigung in der Ediktsdatei selbst vornimmt, wird von 117 Euro auf 123 Euro pro Kalenderjahr erhöht.
Neue Regeln für Pauschalreisen
Ab 1. Juli 2018
Mit dem neuen Pauschalreisegesetz werden EU-Vorgaben über einheitliche europäische Vertragsstandards für Pauschalreisen umgesetzt. Das Gesetz sieht vor allem umfangreiche vorvertragliche Informationspflichten des Reisevermittlers vor, enthält detaillierte Bestimmungen über die Änderung des Pauschalreisevertrags und regelt zudem die Rechtsfolgen bei nicht ordnungsgemäßer Erfüllung der vertraglichen Reiseleistungen.
GmbH-Gründung mit Bürgerkarte/Handysignatur bzw. über das Unternehmensserviceportal (USP)Ab 1. Jänner 2018
Die Gründung von Einzelunternehmen und kleinen Standard-GmbHs wird einfacher. Wer einzige Gesellschafterin/einziger Gesellschafter und Geschäftsführerin/Geschäftsführer einer GmbH ist, benötigt ab 1. Jänner 2018 keine Notarin/keinen Notar mehr und kann das Unternehmen per Bürgerkarte bzw. Handysignatur registrieren lassen. Vorausgesetzt, die physische Identifizierung wurde im Zuge der bar zu leistenden Stammeinlage von der Bank vorgenommen. Auch alle weiteren Schritte im Gründungsprozess können demnach elektronisch über das Unternehmensserviceportal (USP) abgewickelt werden. Die Neuregelung für GmbHs ist vorerst allerdings auf drei Jahre befristet und wird vor einer Verlängerung evaluiert.
Hinweis
Bundeskanzleramt