Neuerungen im Bereich Inneres
Zentrales Wählerregister
Ab 1. Jänner 2018
Ab dem Jahr 2018 gibt es in Österreich ein Zentrales Wählerregister. Volksbegehren können damit unabhängig vom Hauptwohnsitz in jedem Gemeindeamt unterstützt werden, wobei auch eine elektronische Unterschrift per Handysignatur bzw. Bürgerkarte möglich ist.
Erweiterung der gemeinnützigen Hilfstätigkeiten
Ab 1. April 2018
Asylwerberinnen/Asylwerber können ab 1. April 2018 mit ihrem Einverständnis auch für gemeinnützige Hilfstätigkeiten im Rahmen von Nichtregierungsorganisationen herangezogen werden.
Neue Bundes-Sport GmbH
Ab 1. Jänner 2018
Die Bundessportförderung für Sportverbände wird an einer Stelle konzentriert, um eine einheitliche Vorgangsweise bei der Gewährung und Abwicklung der Sportförderung sicherzustellen. Die unterschiedlichen Fördertöpfe kommen in eine Hand, gebündelt wird die Fördervergabe in einer neu zu schaffenden Bundes-Sport GmbH, die als "One Stop Shop" die heimischen Sportverbände betreuen wird. Für die Koordination der Bundessportstätten wird zusätzlich eine Bundessporteinrichtungen Gesellschaft mbH als Tochtergesellschaft der Bundes-Sport GmbH installiert.
Hinweis
Bundeskanzleramt