Arbeitslosmeldung beim Arbeitsmarktservice (AMS)
Allgemeine Informationen
Wer vor einer beruflichen Veränderung steht, kann sich beim Arbeitsmarktservice (AMS) arbeitslos melden. Es gibt in allen Bundesländern und größeren Städten Zweigstellen, an die sich jobsuchende Personen wenden können. Sobald eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender beim AMS eingeht, erfolgt eine professionelle Beratung durch eine persönliche Betreuerin/einen persönlichen Betreuer.
Außerdem – sofern durch frühere Arbeit bereits ein Anspruch darauf erworben wurde – kann eventuell eine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung vom AMS (z.B. Arbeitslosengeld, Notstandshilfe) ausbezahlt werden.
Voraussetzungen
- Arbeitsuchend
- Mindestalter 15 Jahre
Fristen
Besteht bereits ein Leistungsanspruch aus der Arbeitslosenversicherung, muss die Meldung als arbeitssuchend spätestens am ersten Tag der Arbeitslosigkeit beim AMS erfolgen und die vorgegebenen Termine eingehalten werden, um diese Leistung in Anspruch nehmen zu können.
Erfolgt eine Meldung als Arbeitsuchende/Arbeitsuchender schon vor Eintritt der Arbeitslosigkeit online auf den Seiten des AMS, reicht eine persönliche Kontaktaufnahme bei der AMS-Geschäftsstelle innerhalb von zehn Tagen nach Eintritt der Arbeitslosigkeit.
Zuständige Stelle
Die Geschäftsstelle des AMS, die für den jeweiligen Hauptwohnsitz zuständig ist
Verfahrensablauf
Ein persönliches Erscheinen und Ausfüllen verschiedener Formulare bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle ist notwendig. Dort wird der arbeitsuchenden Person eine persönliche Beraterin/ein persönlicher Berater zugeteilt, welche/welcher die weitere Vorgangsweise in Bezug auf die Jobsuche bespricht.
Besteht ein Anspruch auf eine Versicherungsleistung aus der Arbeitslosenversicherung, kann der Antrag entweder persönlich bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle abgeholt werden oder online erledigt werden.
Erforderliche Unterlagen
Je nach individueller Situation müssen unterschiedliche Unterlagen und Dokumente vorgelegt werden. Es wird empfohlen, bei der zuständigen AMS-Geschäftsstelle telefonisch nachzufragen, welche Unterlagen und Dokumente mitgebracht werden sollen.
Kosten
Bei der Meldung beim AMS entstehen keine Kosten.
Zusätzliche Informationen
Auch wenn kein Anspruch auf Leistungen aus der Arbeitslosenversicherung besteht, gibt es verschiedene Beihilfen des AMS, welche unter Umständen trotzdem zustehen. Am besten werden die individuellen Fördermöglichkeiten mit der Beraterin/dem Berater beim AMS besprochen.
Wichtig ist, mit dem AMS zu kooperieren und die angebotenen Jobchancen auch zu nutzen. Dazu gehört, Bewerbungen zu schreiben und sich bei Unternehmen vorzustellen. Auch wenn das AMS versuchen wird, bestmögliche Unterstützung zu bieten, ist Eigeninitiative der wichtigste Faktor, um an einen Job zu kommen. Tipps für die Bewerbung finden sich ebenfalls auf HELP.gv.at.
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Rechtsgrundlagen
Arbeitslosenversicherungsgesetz (AlVG)Zum Formular
Hinweis
HELP-Redaktion